Schlagabtausch über die Verwendung der zusätzlichen Flüchtlingshilfen vom Bund

Stuttgart. Mit der Unterbringung von Geflüchteten im Land hat sich der Ständige Ausschuss in der Sitzung am Donnerstag, 11. Mai 2023, beschäftigt. Wie der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU) berichtete, lagen dazu zwei getrennt voneinander gestellte Anträge von SPD und FDP/DVP vor. In der Sitzung kam es laut Wolf zu einer kontroversen Debatte hinsichtlich der Verwendung der auf dem jüngsten Bund-Länder-Gipfel zugesagten zusätzlichen Flüchtlingshilfen des Bundes von einer Milliarde Euro, von denen 130 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen sollen.

Beide antragstellenden Fraktionen hatten umfangreiche Fragenkataloge an das Ministerium für Justiz und Migration gerichtet und sich dabei insbesondere nach der Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten (SPD) und nach der Strategie zur Unterbringung von Geflüchteten (FDP/DVP) erkundigt. Aus den Antworten des Ministeriums geht hervor, dass die Landesregierung die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständigen Kommunen auf vielfältige Weise unterstützt. So seien beispielsweise Unterbringungsstandards gesenkt und diesbezügliche bürokratische Hürden abgebaut worden. Zudem beteilige sich das Land an den finanziellen Lasten der Flüchtlingsaufnahme und fördere die Schaffung neuen Wohnraums mit einem im September 2023 gestarteten Programm in Höhe von 80 Millionen Euro. 

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wollte die SPD im Nachgang des Bund-Länder-Gipfels wissen, wie das Land die zufließenden 130 Millionen Euro an Bundeshilfen in der Höhe bewerte und wie es die Summe einzusetzen gedenke. Die Ministerin für Justiz und Migration, Marion Gentges (CDU), habe daraufhin erklärt, das Geld stehe für die weitere Unterstützung der Kommunen in Sachen Unterbringung und für die Digitalisierung der Asylverfahren zur Verfügung. Wenn man jedoch die 130 Millionen Euro auf die gut 1100 Kommunem im Land umlege, erhalte jede Kommune einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Damit lasse sich nur eine überschaubare Anzahl von Wohnungen neu errichten, habe die Ministerin erklärt, so der Ausschussvorsitzende Wolf.

Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) habe ergänzt, die zusätzlichen Bundesmittel gingen eins zu eins an die Kommunen im Land, wobei 30 Millionen sofort fließen würden. Über die Verwendung der restlichen 100 Millionen Euro würden Land und Kommen verhandeln und gemeinsam entscheiden. Wie Wolf berichtete, habe die SPD daraufhin erklärt, die Landesregierung wisse offensichtlich noch gar nicht, was sie mit dem Geld aus Berlin anfangen solle. Dies sei bemerkenswert angesichts des Getöses aus Stuttgart im Vorfeld des Flüchtlingsgipfels. Zudem habe die SPD bemerkt, 130 Millionen Euro seien ein durchaus stattlicher Betrag, wenn man ihn mit den 80 Millionen Euro für das Wohnraum-Förderprogramm des Landes vergleiche.   

Wie der Ausschussvorsitzende weiter aus der Sitzung berichtete, habe Lorek auf Nachfragen der FDP/DVP erklärt, die Landesregierung werde in Bälde ihr Standortkonzept für neu zu errichtende Erstaufnahmeeinrichtungen (LEA und EA) vorstellen. Ein konkretes Datum habe der Staatssekretär nicht genannt. Derzeit stünden landesweit 13.075 Aufnahmeplätze inklusive Notkapazität (z.B. Turnhallen) zur Verfügung, habe Lorek ausgeführt, so Wolf. Die Neugestaltung der Erstaufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg aus den Jahren 2016 und 2017 werde derzeit bewertet. Ergebnisse und Schlussfolgerungen daraus würden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.