Schulausschuss: Sicherstellen, dass Privatschulträger

Stuttgart. Anlässlich verschiedener Äußerungen der Priester-Bruderschaft St. Pius X. Deutschland zu gesellschaftlichen und politischen Themen hat sich der Schulausschuss des Landtags am Mittwoch, 20. Mai 2009, mit den Genehmigungsvoraussetzungen für Privatschulen befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Norbert Zeller, mitteilte, gibt es in Baden-Württemberg zwei Grundschulen in der Trägerschaft des Vereins „Prager Jesuskind e. V.“, der im Zusammenhang mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. steht. In der Beurteilung der Pius-Bruderschaft und in dem Anliegen, dass die Genehmigung von und die Aufsicht über Privatschulen möglichst sorgfältig erfolgen müssten, habe im Ausschuss Einvernehmen geherrscht, sagte Zeller. Wie Zeller weiter ausführte, erfolgte die Beratung im Schulausschuss auf der Grundlage eines einschlägigen Antrags der Fraktion Grüne. Darin heiße es, dass aufgrund verschiedener Positionen der Priesterbruderschaft St. Pius X. hinterfragt werden müsse, ob und inwiefern diese Bruderschaft die Werte der Verfassung und die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektiere und ob sie sich als Träger freier Schulen eigne. Schulen in Baden-Württemberg, so die Grünen, dürften nur dann eine Genehmigung besitzen, wenn zweifelsfrei sichergestellt sei, dass die Träger die Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vertreten. Nach Angaben Zellers hat das Kultusministerium beide baden-württembergischen Grundschulen in der Trägerschaft des Vereins „Prager Jesuskind“ nach Aufnahme ihres Betriebs wiederholt von der unteren Schulaufsichtsbehörde besuchen und überprüfen lassen. Nach diesen Überprüfungen gebe es derzeit keinerlei Hinweise auf eine fehlende „persönliche Zuverlässigkeit“ des Schulträgers oder auf die Vermittlung etwaiger verfassungsfeindlicher Unterrichtsinhalte. Auch dem Innenministerium seien bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bekannt, dass es sich bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. um eine extremistische Bestrebung handle. Bisher sei nicht erkennbar, dass die Äußerungen von Vertretern der Pius-Brüder in eine politisch motivierte, gegen die staatliche Grundordnung gerichtete Aktivität gemündet seien.