Schulausschuss uneins über Weiterentwicklung
Stuttgart. Um Kinder mit Behinderungen besser integrieren zu können, müssten vorschulische und schulische Einrichtungen zu echten Kompetenzzentren weiterentwickelt werden. Außerdem sollten die Eltern von Kindern mit Behinderungen hinsichtlich des Förderorts, also Regelschule oder Sonderschule, ein Wahlrecht erhalten. Diese Forderungen enthält ein gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN, den der Schulausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden Norbert Zeller (SPD) am 10. Dezember 2008 beraten und mehrheitlich abgelehnt hat. Die Ausschussmehrheit sprach sich auch dagegen aus, die Integrative Waldorfschule Emmendingen zur Integrationsschule als Ersatzschule zu erklären. Nach Angaben Zellers erlaubt es das Schulgesetz, dass Kinder mit Behinderungen mit sonderpädagogischer Förderung in die allgemeinen Schulen integriert werden. Dieser Anspruch sei jedoch auf Kinder begrenzt, die dem jeweiligen Bildungsgang folgen können. Zur Integration von Kindern etwa mit geistiger Behinderung gebe es derzeit nur zwei Möglichkeiten, nämlich Außenklassen von Sonderschulen an allgemeinen Schulen und Integrative Schulentwicklungsprojekte. Häufig hätten Eltern hohe Hürden zu überwinden, wenn sie eine integrative Beschulung ihrer Kinder wünschten. Deshalb müsse auf der einen Seite das Elternwahlrecht gestärkt werden, und auf der anderen Seite müsse die sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen durch die sonderpädagogischen Kompetenzzentren ausgeweitet werden. Zeller zufolge haben sich in Baden-Württemberg in den letzten Jahren einige Schulen zu integrativen Profilschulen weiterentwickelt. Dazu gehöre die Integrative Waldorfschule Emmendingen. Diese Schule habe zehn Jahre lang als Schulversuch im Rahmen des Integrativen Schulentwicklungsprojekts (ISEP) bewiesen, dass sie erfolgreich Kinder mit und ohne Behinderung schulisch fördern und sozial integrieren könne. SPD und GRÜNE hätten deshalb beantragt „die Integrative Waldorfschule Emmendingen durch Rechtsverordnung zur Integrationsschule als Ersatzschule zu erklären“. Leider habe der Schulausschuss diesem Antrag nicht zugestimmt. Wie Zeller ergänzte, wird sich jetzt das Kultusministerium auf Wunsch des Schulausschusses an die Waldorfschule Emmendingen wenden und drei Vorschläge unterbreiten. Als erste Möglichkeit biete sich an, dass die Waldorfschule Emmendingen im Rahmen ihrer Privatschultätigkeit die Zulassung einer Schule für Geistigbehinderte beantrage. Alternativ sei eine Entscheidung für das Modell der Außenklasse möglich und schließlich sei die Verfolgung des Außenstellenmodells denkbar. Laut Zeller soll dem Schulausschuss bis Februar 2009 berichtet werden, wie sich die Schule zu diesen drei Vorschlägen stellt.