Schulausschuss vertagt Beratung über Kopftuchverbot
Gesamtfahrplan nicht beeinträchtigt Stuttgart. Mit den beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung und der GRÜNEN-Fraktion für ein Kopftuchverbot an Schulen wird sich der Schulausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am Dienstag, 30. März 2004, befassen. Darauf hat sich das Gremium am heutigen Mittwoch, 17. März 2004, verständigt. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Peter Wintruff, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, sollten die Gesetzentwürfe nach der Ersten Lesung im Plenum am 4. Februar 2004 sowie nach der Anhörung am 12. März 2004 ursprünglich in der heutigen Ausschusssitzung beraten werden. Die Anhörung am vergangenen Freitag habe jedoch ergeben, dass der Entwurf der Landesregierung nochmals geändert werden solle. „Die Fraktionen brauchen Gelegenheit, diese Änderungswünsche intern vorzuberaten und zu diskutieren. Deshalb haben wir diesen Tagesordnungspunkt auf eine spätere Sitzung verschoben“, erklärte Wintruff. Der Gesamtfahrplan für die Gesetzesänderung ist nach den Worten des Ausschussvorsitzenden jedoch nicht beeinträchtigt. Die Gesetzesberatung werde in nichtöffentlichen Sitzungen des Ständigen Ausschusses am 25. März 2004 und des Schulausschusses am 30. März 2004 fortgesetzt und mit einer Empfehlung an den Landtag abgeschlossen. Die Verabschiedung der Novelle könne dann in der Plenarsitzung am 31. März oder 1. April 2004 erfolgen, so Wintruff.