Schutz der Prostituierten steht im Vordergrund

Stuttgart. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz ist am Donnerstag, 19. Oktober 2017, im Ausschuss für Soziales und Integration ohne Gegenstimmen beschlossen worden. Dies hat der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, mitgeteilt. „Der Ausschuss hatte Beratungsbedarf, doch letztlich wurde die Durchführung befürwortet“, berichtete Hinderer.

Wie Rainer Hinderer ausführte, habe die erste Lesung des Gesetzes am 12. Oktober 2017 im Landtag stattgefunden. Es handle sich um ein Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz des Bundes, in dem zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen zuständige Behörden für das Land Baden-Württemberg bestimmt werden. „Es sollen Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, ein Vertrauensverhältnis zu den in der Prostitution tätigen Personen aufzubauen und ihnen somit Schutzmöglichkeiten zu bieten“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Die Aufgaben werden an die Stadt- und Landkreise übertragen, um sicher zu stellen, den Zugang zur Sozial- und Gesundheitsberatung so niederschwellig wie möglich anbieten zu können. Überdies werde darauf verzichtet, von den Prostituierten Gebühren für die Ausstellung der Anmeldebescheinigungen und die verpflichtende Gesundheitsprüfung zu erheben.

Auch sei die Gültigkeit der Bescheinigungen nicht auf Baden-Württemberg beschränkt. Ein Punkt, der kontrovers diskutiert worden sei, wie der Vorsitzende darlegte. Insgesamt hätten die Bescheinigungen kurze Gültigkeitsfristen, um die Prostituierten zu schützen und ihnen ausreichend Kontakte zu Menschen außerhalb des Milieus zu ermöglichen. Auf die Qualität der Gesundheitsprüfung werde großen Wert gelegt, hob Hinderer hervor. Die Kosten der Beratungen sollen zum Jahresende 2019 evaluiert werden. Sollte sich eine inadäquate Finanzierung der Übernahme der Aufgaben aus dem Prostituiertenschutzgesetz ergeben, werde ein Ausgleich erfolgen, gab Hinderer die Ausführungen des Ministeriums wieder.

Der Ausschuss habe in einigen Punkten Beratungsbedarf gesehen, so Hinderer. Drei Änderungsanträge seien diskutiert worden. So habe die AfD gefordert, die Beratung der Prostituierten unter Anwesenheit und der Beteiligung mindestens einer Polizeibeamtin durchzuführen. Ebenso habe die AfD gefordert, die Gültigkeit der Anmeldebeschränkung auf das Gebiet der jeweiligen Stadt- und Landkreise zu beschränken, bei welchen die Anmeldung durchgeführt werde. Beide Anliegen hätten im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.

Die SPD habe in ihrem Änderungsantrag die Beratung der Prostituierten in den Fokus gestellt, berichtete Rainer Hinderer. So bedürfe etwa die Information und Beratung einer spezifischen Expertise und einer ausreichenden Dauer. Wenn es erforderlich sei, sollten zum Zwecke der Sprachmittlung Dolmetscher hinzugezogen werden. Des Weiteren habe sich die SPD dafür eingesetzt, dass zum Schutz der Prostituierten Behörden und Polizei eng zusammenarbeiten sollten. Nach Angaben des Vorsitzenden seien auch diese Änderungen im Gremium abgelehnt worden.

Der Änderungsantrag der FDP/DVP hatte Hinderer zufolge die Ausgleichszahlungen zum Inhalt. So solle das Land für Mehrbelastungen, die den Stadt- und Landkreisen infolge der Übertragung der Aufgaben entstehen, einen finanziellen Ausgleich im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes gewähren. Da das Ministerium zugesagt habe, die Kosten auch zu evaluieren, sei dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes auf 1. Januar 2018, um den Landkreisen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben, habe ebenfalls keine Fürsprecher gefunden, so Rainer Hinderer.