Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. November 2014, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) mit großer Mehrheit zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. „Insbesondere durch die Schaffung von kommunalen Behindertenbeauftragten soll die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vor Ort gestärkt und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg vorangetrieben werden.“
Darüber hinaus habe der Ausschuss einen interfraktionellen Entschließungsantrag einstimmig auf den Weg gebracht. Die Landesregierung werde darin ersucht, nach der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) die dortigen Festlegungen und Erkenntnisse auszuwerten und die ersten Erfahrungen mit dem 2015 neu gefassten L-BGG zu evaluieren. Drei Jahre nach Inkrafttreten des L-BGG solle hierüber berichtet werden. „Es ist sinnvoll zu überprüfen, wie die neuen Landesregelungen greifen und welche Auswirkungen sie nach ersten Erfahrungen mit sich bringen werden“, führte Mielich aus. „Ebenso wichtig ist es, die künftigen bundesrechtlichen Regelungen auf ihre landesrechtliche Relevanz zu prüfen.“
Wie Bärbl Mielich ausführte, sei das L-BGG grundlegend überarbeitet worden. Der durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschriebene Paradigmenwechsel von den Prinzipien der Fürsorge und Integration hin zur Inklusion habe auch eine Neuordnung für das L-BGG erforderlich gemacht. „Mit der Neufassung soll eine größere Wirksamkeit des Gesetzes erreicht werden, besonders durch die Einbeziehung der Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes, eine bessere Vertretung der Menschen mit Behinderungen im Land, mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen, eine Verbesserung der Barrierefreiheit, eine effektivere Rechtsdurchsetzung durch eine Beweislastumkehr und eine Erweiterung der Möglichkeit des Verbandsklagerechts“, erläuterte die Ausschussvorsitzende.