Sibylle Thelen übernimmt Direktion der Landeszentrale für politische Bildung

Stuttgart. Sibylle Thelen leitet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ab Freitag, 1. März 2024, in alleiniger Verantwortung. „Ich freue mich darauf, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sibylle Thelen fortzusetzen. Politische Bildungsarbeit ist wichtiger denn je. Besonders in Zeiten wie diesen gilt es, demokratisches Bewusstsein und Engagement auf allen Eben zu stärken“, erklärte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne).

Sibylle Thelen hatte als Co-Direktorin seit 1. Januar 2020 die Doppelspitze der Landeszentrale gemeinsam mit LpB-Direktor Lothar Frick gebildet, der nun nach 20 Jahren in den Ruhestand tritt. Präsidentin Muhterem Aras dankte Lothar Frick, der von Oktober 2004 bis Februar 2024 die LpB geleitet hatte, für sein langjähriges Engagement. „Ohne seinen Einsatz wäre die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg nicht das, was sie heute ist“, sagte Aras. „Der Landtag von Baden-Württemberg dankt Lothar Frick für seinen langjährigen engagierten Einsatz, die LpB vor allem auch mit neuen Formaten und digitalen Angeboten zukunftsfähig aufgestellt zu haben.“

Die Weichen für den gleitenden Wechsel in der LpB-Direktion hatte das Kuratorium der Landeszentrale bereits in seiner Sitzung vom 27. Juni 2023 gestellt. Das Gremium folgte damit dem Vorschlag von Landtagspräsidentin Muhterem Aras für die personelle Neuerung.

Sibylle Thelen kam 2011 als Abteilungsleiterin „Demokratisches Engagement“ zur LpB. Bis zu ihrem Wechsel in die Direktion leitete sie zugleich den Fachbereich Gedenkstättenarbeit. Zuvor arbeitete die Politikwissenschaftlerin als Journalistin, so unter anderem als Leitende Redakteurin bei der „Stuttgarter Zeitung“. 

Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des politischen Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger sowie der Förderung ihrer demokratischen Teilhabe. Die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale, die als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Landtag eingerichtet ist, wird durch ein Kuratorium sichergestellt.