Situation von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen verbessern
Stuttgart. Empfehlungen, wie die Situation von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen verbessert werden kann, soll eine Arbeitsgruppe der Länder erarbeiten. In einem entsprechenden Änderungsantrag von Grünen und SPD, den der Wissenschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 22. März 2012, mehrheitlich angenommen hat, wird das Land ersucht, in der Kultusministerkonferenz die Einsetzung eines solchen Gremiums zu beantragen. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden, der SPD-Abgeordneten Helen Heberer, sieht der angenommene Antrag weiter vor, dass die Landesregierung den Landtag zeitnah über die in dieser Angelegenheit unternommenen Schritte informiert und gegebenenfalls Gespräche mit den Musikhochschulen und den Lehrbeauftragten im Land führt. An der länderübergreifenden Arbeitsgruppe sollen laut Heberer Vertreter der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen, der Bundeskonferenz Lehrbeauftragte an Musikhochschulen, der Gewerkschaften und weiterer relevanter Organisationen mitwirken. Insbesondere solle die Arbeitsgruppe angemessene Honoraruntergrenzen empfehlen, Vorschläge zum prozentualen Verhältnis zwischen Lehraufträgen und Festanstellungen an Musikhochschulen unterbreiten sowie prüfen, ob weitere Vergütungsmodelle geeignet seien, die Situation von Lehrbeauftragten zu verbessern. „Baden-Württemberg kann der Arbeitsgruppe als Vorbild dienen, weil eine Honoraruntergrenze hier schon seit Jahren besteht“, erklärte die Ausschussvorsitzende. Die Musikhochschulen im Land hätten sich freiwillig zu einer Untergrenze von 25 Euro pro Semesterwochenstunde verpflichtet. Die Honorarhöhe in anderen Bundesländern falle deutlich geringer aus.
Wie Heberer abschließend ausführte, sollten die Hochschulen im Rahmen des Verfasste-Studierendenschafts-Gesetzes, das Mitte 2012 in Kraft trete, zukünftig ermächtigt werden, die Höhe der Vergütung für Lehraufträge durch Satzung selbst festzulegen.