Sitzung am 23. Juli 2009
Mehrheit im Ständigen Ausschuss für Erprobung der elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe Stuttgart. Die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe soll in Baden-Württemberg im Rahmen eines vierjährigen Modellversuchs erprobt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Ständige Ausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli 2009, mehrheitlich zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mit. In der Gestaltung des Vollzugs sei zu unterscheiden zwischen Hausarrest mit elektronischer Aufsicht und elektronischer Aufsicht ohne Hausarrest, erläuterte Mack. Hausarrest mit elektronischer Aufsicht setze unter anderem voraus, dass der Gefangene sein Einverständnis erkläre, über eine feste Unterkunft verfüge und einer geregelten Beschäftigung nachgehe. Die elektronische Aufsicht ohne Hausarrest könne zur Überwachung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, insbesondere Freigang bis zu sechs Monaten, angeordnet werden. Als technische Möglichkeiten kommen nach Angaben Macks beispielsweise die Funkzellenortung, die Ortung über GPS-Koordinaten oder die Radio-Frequenz-Identifikation in Betracht. Die verschiedenen Techniken würden entsprechend der individuellen Flucht- und Rückfallgefahr eingesetzt. Dies entspreche den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und dem Interesse der Gefangenen an verhältnismäßigen Grundrechtseingriffen. Welche Technik im Einzelnen angewendet werde, richte sich danach, ob ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt werden müsse oder ob eine Überwachung der An- bzw. der Abwesenheit in der Wohnung ausreiche. In jedem Fall trage der Betroffene einen fest mit dem Körper verbundenen Sender. Die Befestigung könne etwa durch ein Fußband hergestellt werden. Erfolge eine Manipulation, werde diese Störung bei der zuständigen Stelle angezeigt, sodass eingegriffen werden könne. Die Kosten des auf vier Jahre angelegten Pilotprojekts belaufen sich laut Mack auf 85.000 Euro, ohne Kosten für Begleitforschung. Wenn sich die elektronische Aufsicht bewähre und landesweit durchgeführt werde, entstünden zunächst weitere Investitions- und laufende Kosten. „Über eine unbefristete Einführung der elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe wird der Landtag aber erst nach einer gründlichen Auswertung dieses wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs entscheiden“, so der Ausschussvorsitzende abschließend.