Sondersitzung am 17. März 2009

Finanzausschuss beschließt Nachtragsetat Mehrheit stimmt für LBBW-Kapitalerhöhung Haushaltsvolumen 2009 bleibt mit 36,79 Milliarden Euro unverändert Stuttgart. Einen Nachtrag zum Landeshaushalt 2009 hat der Finanzausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am Dienstagvormittag, 17. März 2009, mit den Stimmen der Mehrheit beschlossen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, mitteilte, wurden damit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Land über eine Finanzierungsgesellschaft seinen Anteil an der Kapitalerhöhung für die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) aufbringen kann. Das Gesamtvolumen des am 18. Februar 2009 verabschiedeten Etats 2009 bleibt in der Fassung des Nachtrags mit 36,79 Milliarden Euro unverändert. Die vier Änderungsanträge der SPD fanden laut Rust keine Mehrheit. Dem Ausschuss stand neben Finanzminister Willi Stächele auch der Vorstandsvorsitzende der LBBW Dr. Siegfried Jaschinski Rede und Antwort. Rust erklärte, der Nachtragshaushalt ermögliche der Landesregierung die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zu Gunsten einer Finanzierungsgesellschaft, die die Mittel zur Kapitalerhöhung der Landesbank Baden-Württemberg bis zur Höhe von 2,1 Milliarden Euro bereitstellt. Um die Position der LBBW als verlässlicher Partner des Mittelstandes zu stärken und an die geänderten Anforderungen der Kapitalmärkte zur Eigenkapitalausstattung anzupassen, sei bei der LBBW eine Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Bereitstellung der Mittel für den Anteil des Landes und der landeseigenen L-Bank soll nach Angaben Rusts durch eine Finanzierungsgesellschaft erfolgen, an der das Land und die Landeskreditbank entsprechend ihren Anteilsquoten an der LBBW beteiligt seien. Die Finanzierungsgesellschaft werde die Mittel für die Kapitalerhöhung in Höhe der Anteile des Landes von 35,6 Prozent sowie der landeseigenen L-Bank von 4,92 Prozent am Kapitalmarkt aufnehmen. Haupteigner außer dem Land seien die baden-württembergischen Sparkassen mit ebenfalls 35,6 Prozent und die Stadt Stuttgart mit 18,9 Prozent. Während die Stadt Stuttgart über Hilfen in Höhe von 946,4 Millionen Euro am 19. März entscheiden wolle, habe die Verbandsversammlung der Sparkassen gestern grundsätzlich zugestimmt, ihrem Anteil entsprechend 1,78 Milliarden Euro aufzubringen. Rust zufolge refinanziert sich die Finanzierungsgesellschaft am Kapitalmarkt und bedient die Zins- und Tilgungsleistungen über Gewinnausschüttungen der LBBW und die geplante Kapitalrückführung durch die LBBW. Für die Schulden übernehme das Land die Gewährleistung. Die Gewährleistung sei erforderlich, um der Finanzierungsgesellschaft günstige Refinanzierungskonditionen am Kapitalmarkt zu ermöglichen. Die Übernahme dieser Gewährleistung bedürfe einer Ergänzung des Staatshaushaltsgesetzes 2009. Als bedauerlich bezeichnete Rust die Auslagerung der Kapitalspritze aus dem Landeshaushalt in eine Zweckgesellschaft. „Die Schuldenaufnahme ist damit nicht transparent im Haushalt abgebildet“, so der Ausschussvorsitzende. Ein Änderungsantrag der SPD, die angestrebte Kapitalerhöhung nicht über eine Zweckgesellschaft, sondern direkt über den Landeshaushalt zu finanzieren, habe im Ausschuss keine Mehrheit gefunden, berichtete Rust. Abgelehnt worden sei auch der Antrag, eine Kapitalerhöhung nur unter der Voraussetzung zu tätigen, dass die damit verbundenen Bezüge der Bankvorstände begrenzt und die Bonizahlungen vermindert werden – entsprechend den Regelungen für eine Inanspruchnahme des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes. „Nach der heutigen Beratung des Nachtragshaushalts, die im Rahmen eines sogenannten vereinfachten Verfahrens im Finanzausschuss erfolgte, stehen nun in der Plenarsitzung am Donnerstag, 19. März 2009, die zweite und dritte Lesung an“, erläuterte Rust. Die Änderung des Landesbankgesetzes, die erforderlich sei, um eine Finanzierungsgesellschaft zu gründen, werde am morgigen Mittwoch vom Finanzausschuss und abschließend am kommenden Donnerstag im Plenum beraten.