Sozialausschuss begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung homosexueller Paare im Steuerrecht

Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Juni 2013, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren im Steuerrecht voranbringt, in einer gemeinsamen Resolution mehrheitlich begrüßt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit.

„Damit werden die vielfältigen Lebenswirklichkeiten in Partnerschaften anerkannt. Das ist ein deutliches Signal für einen weiteren Abbau von bestehen Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften“, zeigte sich die Ausschussvorsitzende erfreut. Das Urteil entspreche zudem der aktuellen Antidiskriminierungspolitik der Landesregierung. „In Baden-Württemberg wird die Gleichbehandlung konsequent befolgt, beispielsweise mit einem Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung und der Gleichstellung in der Beamtenbesoldung“, führte Mielich aus.