Sozialausschuss berät Förderung von Familien in Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. April 2017, mit der Förderung von Familien in Baden-Württemberg befasst. Dies hat der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, mitgeteilt. Grundlage der Beratungen war ein entsprechender gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP. „In Baden-Württemberg werden Familien sehr gut und umfangreich unterstützt“, betonte Hinderer.
Das Gremium habe eine umfassende, aktuelle Übersicht über familienpolitische Leistungen für die Familien in Baden-Württemberg bekommen, so der Vorsitzende. Die meisten unmittelbaren finanziellen Leistungen (Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket) seien einheitliche Bundesleistungen. In Baden-Württemberg gebe es zudem vielfältige Fördermöglichkeiten für Familien. Etwa über die Landesstiftung „Familie in Not“, das Landesprogramm STÄRKE, das Landeswohnraumförderungsprogramm zur Eigentumsförderung oder auch einmalige Erstattungen von Teilnahmegebühren für Angebote der Familienbildung. Die Landesregierung habe zugesagt, so Hinderer, spätestens bis zur Sommerpause das Mehrlingsgeburtenprogramm wieder aufzulegen.
Die Landesstiftung „Familien in Not“ unterstütze Familien und Alleinerziehende sowie werdende Mütter in Konfliktsituationen bzw. die in eine Notlage geraten sind. Die Leistung der Stiftung solle helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen. Wie Hinderer ausführte, fördere die Landesregierung im Rahmen des „Ideenwettbewerbs für Strategien gegen Armut“ ausgewählte Projekte im Land, die erfolgsversprechende Ansätze verwirklichen und zur Nachahmung geeignet seien. So biete etwa das Projekt Familiensprechstunde der Caritas Fils-Neckar-Alb individuelle Unterstützung und Begleitung von Familien im komplexen Hilfesystem.
Der Ausschuss habe die Auffassung vertreten, dass alle Fördermaßnahmen mehr publiziert und in die Breite gestreut werden müssten. Einig sei man sich darin gewesen, dass trotz all dieser Maßnahmen Armut in Baden-Württemberg nicht verhindert werden kann. „Die Förderung von Armut betroffener Familien ist eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts“, hob Hinderer hervor.