Sozialausschuss des Landtags würdigt Arbeit von Familienhebammen
Stuttgart. Familienhebammen leisten einen wichtigen Beitrag für den präventiven Kinderschutz. Dass alle Mitglieder des Sozialausschusses diese Ansicht vertreten, wurde am gestrigen Donnerstag bei der Beratung eines einschlägigen CDU-Antrags deutlich. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, am Freitag, 23. September 2011, mitteilte, beabsichtigt die Landesregierung nach Gesprächen mit dem Hebammenverband Baden-Württemberg und anderen betroffenen Partnern ein Konzept vorzulegen, das die Arbeit der Familienhebammen stärkt. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden ist die Arbeit der Familienhebammen auf die Gesundheit von Mutter und Kind gerichtet. So würden Frauen und Familien vor, während und nach der Geburt bei der Gesundheitsvorsorge, aber auch bei der Alltagsbewältigung beraten und betreut, bis das Kind sein erstes Lebensjahr vollendet habe. Die Besuche der Familienhebamme dienten damit dem Schutz des Kindes und böten gleichzeitig Eltern Hilfen an. In Baden-Württemberg würden die Fortbildung zur Familienhebamme und der Einsatz der Familienhebammen in den Kommunen bereits seit 2009 durch ein Programm gefördert, für das bis 2014 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung stünden, so Mielich. Dadurch seien schon 166 Hebammen zu Familienhebammen fortgebildet worden, 50 weitere befänden sich noch in Fortbildung.
„Das Sozialministerium plant in der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im nächsten Jahr ein Kinderschutzgesetz vorzulegen. Die Stellung und der Einsatz von Familienhebammen wird ein wichtiger Bestandteil sein“, sagte die Ausschussvorsitzende abschließend.