Sozialausschuss diskutiert

Novellierung des Bestattungsgesetzes Stuttgart. Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes hat sich der Sozialausschuss des Landtags am Donnerstag, 18. September 2008, anlässlich eines Antrags der Fraktion GRÜNE auseinandergesetzt. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, hatten sich die GRÜNEN dafür ausgesprochen, die bestehenden Regelungen, insbesondere die unbedingte Sargpflicht, zu modernisieren. In der Begründung ihres Antrags hatten die GRÜNEN darauf hingewiesen, dass der Islam eine Bestattung ohne Sarg und im Leichentuch verlange. Aufgrund des Sargzwangs im Südwesten sei es Muslimen somit nicht möglich, im Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen bestattet zu werden. Daneben solle Hinterbliebenen das Recht zugestanden werden, Tot- und Fehlgeburten mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm beizusetzen, heißt es in dem Antrag weiter. Laut Lösch können in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen Muslime prinzipiell im Leichentuch beerdigt werden. Während es in Hessen möglich sei, den Sargdeckel neben den Sarg in das Grab zu legen, gelte außer in Baden-Württemberg auch in Bayern, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine ausnahmslose Sargpflicht. Keine einschlägigen Regelungen lägen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland vor. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden wird die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten in Baden-Württemberg zukünftig so geregelt, dass bis zu einem Gewicht von 500 Gramm ein Bestattungsrecht und über diesem Wert eine Bestattungspflicht besteht. Zudem solle der Sargzwang beibehalten, aber das hessische Modell übernommen werden. Nach Angaben des Sozialministeriums wird der Gesetzentwurf in diesem Monat im Kabinett beraten und geht anschließend in die Anhörung. Das Zugeständnis an Muslime, bei der Bestattung den Sargdeckel abzunehmen, hält Lösch für nicht ausreichend. „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass baden-württembergische Muslime in ihren Ursprungsländern bestattet werden müssen“, erklärte die Ausschussvorsitzende abschließend.