Sozialausschuss diskutiert Bericht zur Gemeindepsychiatrischen Versorgung

Stuttgart. Der Sozialausschuss des Landtags hat auf Antrag der CDU am Donnerstag, 23. November 2006, den Bericht der Landesregierung zur Gemeindepsychiatrischen Versorgung in Baden-Württemberg diskutiert. Wie die Ausschussvorsitzende, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, dient das Konzept eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) der Bündelung psychiatrischer Versorgungsangebote. Die Federführung für den GPV als kreisweites Netzwerk von Einrichtungen und Diensten kommt den Stadt- und Landkreisen zu. Als Gemeindepsychiatrische Zentren (GPZ) sind diese Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstellen, in denen möglichst eine Psychiatrische Institutsambulanz, ein Sozialpsychiatrischer Dienst und Soziotherapie-Erbringer sowie eine psychiatrische Tagesstätte zusammenarbeiten, um schwer psychisch kranke Menschen zu versorgen. Die „Erhebung zum Stand des Gemeindepsychiatrischen Verbunds 2005“ des Landkreistags Baden-Württemberg ergab bereits, dass in folgenden 12 Stadt- und Landkreisen ein GPV mit Kooperationsvertrag eingerichtet ist: in der Landeshauptstadt Stuttgart, in der Stadt Heilbronn gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn sowie in den Landkreisen Bodensee, Esslingen, Konstanz, Lörrach, Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen und Waldshut. Inzwischen haben folgende acht Stadt- und Landkreise ebenfalls einen GPV mit Kooperationsvertrag: Stadtkreis Baden-Baden sowie die Landkreise Böblingen, Calw, Karlsruhe, Neckar-Odenwald, Ortenau, Rastatt und Reutlingen. Im Landkreis Rottweil gibt es eine „Gemeindepsychiatrischer Verbund gGmbH“, die neben dem Vinzenz von Paul-Hospital und deren stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen auch die komplementäre Versorgung mit sozialpsychiatrischen Diensten, Tagesstätten, betreuten Wohnangeboten, Familienpflege sowie ambulanten Arbeits- und Ergotherapien umfasst und Mitglied im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist. Somit bestehen im Jahr 2006 vertraglich vereinbarte Gemeindepsychiatrischen Verbünde in 21 Stadt- und Landkreisen. In über der Hälfte aller Kreise wird also bereits nach der GPV-Konzeption gearbeitet, in weiteren Stadt- und Landkreisen ist die Bildung von GPVs geplant. Fraktionsübergreifend war man sich in der Aussprache einig, dass gerade im Bereich der Jungendpsychiatrie verstärkte Anstrengungen von Seiten der Landesregierung erforderlich seien, was auch zugesagt wurde.