Sozialausschuss fordert
Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe Interfraktioneller Antrag einstimmig angenommen Stuttgart. Um wirksamer gegen so genannte Flatrate-Bordelle vorgehen zu können, soll sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, für Prostitutionsstätten eine Erlaubnispflicht einzuführen. Dazu soll insbesondere die Gewerbeordnung geändert werden. Einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP hat der Sozialausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 24. September 2009, einstimmig angenommen. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass Handlungsbedarf auf allen Ebenen besteht, wie beispielsweise die Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes oder auch des Gewerberechts. Eine im Gewerberecht verankerte Genehmigungspflicht würde auch ein wirksames Kontrollinstrument für die Kommunen darstellen. Weiterhin habe das Innenministerium zur Bekämpfung des „Geschäftsmodells“ Flatrate-Bordell eine Initiative gestartet, um gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Justiz- und dem Wirtschaftsministerium alle möglichen Handlungsoptionen zu prüfen.