Sozialausschuss: Kontroverse Diskussion
Stuttgart. Mit der Frage, wie bestehende Einrichtungen der Pflegeberatung zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt werden können, hat sich der Sozialausschuss des Landtags anlässlich einschlägiger Anträge der Fraktion GRÜNE und der SPD-Fraktion am Donnerstag, 10. Juli 2008, auseinandergesetzt. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, wurde der SPD-Antrag, wonach das Land die Kommunen beim flächendeckenden Aufbau von Pflegestützpunkten finanziell unterstützen soll, mehrheitlich abgelehnt. Desgleichen fand der Antrag der Fraktion GRÜNE, der von der Landesregierung ein Konzept für die Ausgestaltung der Stützpunkte gefordert hatte, keine Mehrheit. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden fällt den Pflegestützpunkten gemäß dem Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) die Aufgabe zu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu beraten und zu begleiten sowie die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen zu koordinieren. Mit dem Aufbau dieser Stützpunkte werde das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der kommunalen Altenhilfe, der Sozialhilfeträger und der Leistungserbringer unter einem Dach zusammengefasst und somit eine zentrale Anlaufstelle geschaffen. Die Zuständigkeit für den Aufbau obliege den Pflegekassen, die darauf hinwirken müssten, dass sich Kommunen, Sozialhilfeträger und Pflegeeinrichtungen ebenfalls engagierten, so Lösch. Wie die Ausschussvorsitzende weiter ausführte, war sich der Sozialausschuss darin einig, dass Pflegestützpunkte die Qualität der Pflegeberatung verbessern. Meinungsverschiedenheiten betrafen die Frage, ob sich das Land am Aufbau der Pflegestützpunkte finanziell beteiligen soll. Die Oppositionsfraktionen hätten kritisiert, dass das Land die Beratung durch Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen seit 1999 nicht mehr fördere und so vielfach keine Beratungsstrukturen mehr vorhanden seien, die weiterentwickelt werden könnten. Deshalb habe die SPD in ihrem Antrag gefordert, das kommunale Beratungsangebot zu stärken und auszubauen, ergänzte Lösch. Dadurch solle sichergestellt werden, dass Kommunen und Pflegekassen gleichberechtigt zusammenarbeiteten und somit die Unabhängigkeit der Beratung garantiert sei. Die Forderung der GRÜNEN, dass die Landesregierung den Aufbau der Stützpunkte nicht nur moderieren, sondern konzeptionell gestalten solle, hätte ebenfalls auf die Neutralität der Pflegeberatung abgezielt. Die Ablehnung der Anträge sei damit begründet worden, dass das PfWG einerseits finanzielle Regelungen zur Anschubfinanzierung enthalte und andererseits den Ländern keine Kompetenzen bei der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte zugestehe, erklärte die Ausschussvorsitzende abschließend.