Sozialausschuss: Kopftuchverbot an Kindergärten

Freiwilligkeit bei der gemeindeübergreifenden Finanzierung fällt Stuttgart. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und FDP/DVP hat der Sozialausschuss des Landtags am Donnerstag, 19. Januar 2006, den Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes beschlossen. Darin werden Erzieherinnen und Erziehern an Kindergärten alle äußeren Bekundungen - wie beispielsweise das Tragen des Kopftuchs - untersagt, die den Frieden im Kindergarten stören oder grundlegende Verfassungswerte missachten. Dies solle ohne Ausnahme gelten, erklärte der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Franz Wieser. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf sehe zudem eine Neuregelung im Bereich der Finanzierung der Kindergärten vor, so Wieser. So habe sich der Ausschuss mehrheitlich für eine Änderung im Bereich der kommunalübergreifenden Bezuschussung der Kindergartenplätze entschieden. Seit der Einführung der bestehenden Regelungen am 1. Januar 2004 habe man bisher auf eine Freiwilligkeit seitens der Städte und Gemeinden gesetzt, wenn es um einen angemessenen finanziellen Ausgleich zwischen Wohnsitzgemeinde der Eltern und davon abweichend der Standortgemeinde des Kindergartens gegangen sei. „Diese Regelung auf freiwilliger Basis hat auch zwei Jahre nach ihrer Einführung nicht in allen Fällen zu einem zufrieden stellenden Ergebnis geführt. Deshalb muss dies nun der Landesgesetzgeber regeln“, betonte der Ausschussvorsitzende. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet ebenfalls die Umsetzung von bundesgesetzlichen Bestimmungen in Landesrecht, die einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr vorsehen.