Sozialausschuss lehnt Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes ab

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. September 2018, mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz WTPG) befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD), mitgeteilt. „Der Gesetzesentwurf ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden“, berichtete er.

Der Gesetzentwurf verfolge das Ziel, durch regulatorische Erleichterungen die Dynamik der Schaffung neuer Angebote im Bereich ambulant betreuter Wohnformen zu erhöhen sowie den bürokratischen Aufwand zu verringern. Wie Rainer Hinderer erläuterte, führe der Gesetzentwurf nach Meinung der Antragsteller unter anderem zu wesentlichen Vereinfachungen bei der Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und erleichtere deren Betrieb. Er beschleunige die Gründungsdynamik und verbessere das Angebot. Diese Auffassungen seien von der großen Ausschussmehrheit nicht geteilt worden.

Der Gesetzentwurf sehe Änderungen am WTPG vor, die das sorgsam austarierte Verhältnis von ambulant betreuten Wohngemeinschaften auf der einen und stationären Einrichtungen auf der anderen Seite aushöhlen und den Charakter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft erheblich verwässern würde. Außerdem gebe es ausschließlich Erleichterungen für anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften. „Der Ausschuss sieht derzeit keinen Änderungsbedarf“, fasste Hinderer letztlich zusammen.

Minister Manfred Lucha hat dem Gremium überdies einen mündlichen Bericht zur Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg gegeben. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sei der Minister dabei auf das Ergebnis der repräsentativen Umfrage zur Errichtung einer Pflegekammer eingegangen. Insgesamt seien 2.699 Personen in 194 Einrichtungen befragt worden, 68 Prozent der Befragten hätten sich für die Einrichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Die Zustimmung ziehe sich durch alle Einrichtungsarten, Berufsabschlüsse und Altersgruppen. Auch bei allen Arten von Trägern gebe es klare Mehrheiten für die Einrichtung einer Pflegekammer. Der Ausschuss habe grundsätzlich die Einrichtung einer Pflegekammer begrüßt. Kritik habe es allerdings in Bezug auf die Fragestellung zur Finanzierung der Pflegekammer gegeben. „Im Fragebogen ist der Begriff Pflichtbeitrag nicht eingearbeitet worden“, erläuterte der Vorsitzende. Der Minister habe dies mit der Erläuterung entkräftet, dass Kammern Pflichtmitgliedschaften haben müssten, sie seien eben kein Wunsch- und Wahlverein. „Der Minister hat angekündigt, dass noch in diesem Jahr mit einem ersten Gesetzentwurf aus seinem Haus zu rechnen ist“, so Hinderer.