Sozialausschuss lehnt SPD-Antrag ab
Stuttgart. Der Sozialausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Juni 2010, anlässlich eines Antrags der SPD mit den Missständen bei der Beförderung von behinderten Kindern beschäftigt, der jedoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, einigte man sich auf den Minimalkonsens, einen Vorschlag von CDU und FDP/DVP, die sich dafür ausgesprochen haben, unter Leitung des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landtagsfraktionen, der Schulträger und der betroffenen Eltern einzusetzen. Diese soll unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Schüler Qualitätsstandards für die Schülerbeförderung erarbeiten und bis Ende des Schuljahres 2010/2011 vorlegen. Die SPD hatte in ihrem Antrag gemeinsame Empfehlungen von Landesregierung und Kommunen zur Schülerbeförderung, insbesondere zur Beförderung behinderter Kinder, gefordert. Zudem solle das Land die Stadt- und Landkreise veranlassen, bei den Ausschreibungen für die Schülerbeförderung bereits vorliegende Standards zu berücksichtigen. Schließlich solle, so die letzte Forderung der SPD, die Vergabe nicht allein nach dem niedrigsten Preis erfolgen. Für die Schülerbeförderung gibt es laut Lösch keine speziellen Regelungen. Zwar sei die Fahrgastbeförderung grundsätzlich im Personenbeförderungsgesetz geregelt, das vom Fahrer einen Personenbeförderungsschein verlange. Dieser müsse sich, um diesen Schein zu erhalten, einer amtlichen Untersuchung unterziehen, bei der seine körperliche und geistige Eignung geprüft werde. Allerdings unterliege die Schülerbeförderung nicht dem Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden sind seit Beginn des Schuljahres 1983/1984 die Stadt- und Landkreise für die Schülerbeförderung verantwortlich. Diese erstatteten den Schulträgern die Beförderungskosten und erhielten als Ausgleich Landeszuschüsse in Höhe von derzeit 170 Millionen Euro jährlich. Diese Mittel stagnierten seit 1997, obwohl sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler stark erhöht habe, was sich auch im Zuschuss widerspiegeln müsste. Die Ausschussvorsitzende sieht bei der Schülerbeförderung deshalb großen Handlungsbedarf.