Sozialausschuss mahnt bessere

Stuttgart. Die Hospizarbeit muss besser finanziert werden. Diese Auffassung hat der Sozialausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Oktober 2008, einhellig vertreten. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, hat die Landesregierung die Zusage gegeben, auf Bundesebene und bei den Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass stationäre Hospizdienste 100 Prozent der Kosten erstattet bekommen und dass die Mittel für die ambulanten Dienste in höherem Maße ausgeschöpft werden können. Anlass der Beratung war ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion. Die FDP/DVP hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Finanzierung der Hospizarbeit verbesserungswürdig sei. Die Tatsache, dass im Gesundheitswesen zwischen ambulanten und stationären Diensten sowie zwischen Krankenhäusern, Hospizdiensten und Altenheimen sektoral unterschieden werde, erschwere eine effektive Zusammenarbeit, verursache Mehrkosten und gehe an den Bedürfnissen der Menschen vorbei. Laut Lösch können stationäre Hospizdienste nicht kostendeckend arbeiten, weil die Kostenträger, also Pflege- und Krankenkassen, nur für 90 Prozent der Kosten aufkommen. Die restlichen 10 Prozent dürften nicht dem Patienten aufgebürdet, sondern sollten durch ehrenamtliches Engagement und Spenden aufgebracht werden. Demgegenüber würden bei Palliativbehandlungen in Krankenhäusern sämtliche Kosten von den Krankenkassen übernommen. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden stellt sich die Lage bei den ambulanten Hospizdiensten etwas anders dar. Diese könnten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten, von den Krankenkassen Zuschüsse für die Personalkosten erhalten. Die Voraussetzungen seien allerdings kaum erfüllbar, weshalb nicht sämtliche Mittel bei den Krankenkassen abgerufen werden könnten. Deshalb waren sich alle Mitglieder des Sozialausschusses einig, die Landesregierung zu ermuntern, auf Bundesebene vorstellig zu werden, um die Rahmenvereinbarung zu verändern, damit zum einen die stationären Hospize 100 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen und zum anderen die Mittel für die ambulanten Dienste ausgeschöpft werden können.