Sozialausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes mehrheitlich zu
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Juli 2020, dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes nach kontroverser Debatte mehrheitlich zugestimmt. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD), mitgeteilt. „Grundsätzlich sind alle Fraktionen nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels für die Schulgeldfreiheit, das kann mit der vorliegenden Gesetzesänderung jedoch nicht erreicht werden. Es ist jedoch ein Fortschritt, dass es jetzt für einen Übergang und bis zu einer Bundesregelung Kopfsätze gibt“, so Hinderer. Bereits am Vormittag hatte der Sozialausschuss in einer öffentlichen Anhörung Expertinnen und Experten der Verbände und Ministerien angehört.
Wie Rainer Hinderer ausführte, hätten die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, der unter anderem darauf abzielte, die Landesregierung zu ersuchen, zur Vermeidung einer kurzfristigen finanziellen Überforderung der Physiotherapieschulen eine zeitlich befristete freiwillige Auffanglösung zu prüfen und umzusetzen, die sich in ihrer Höhe an den Förderbeträgen des Jahres 2018 orientiert (Kopfsatz Berufskolleg übrige und freiwillige Übergangsregelung). Ferner solle sich die Landesregierung bei den weiteren Verhandlungen mit dem Bund zur Reform der Gesundheitsfachberufe mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Zugang zu diesen Ausbildungen ohne finanzielle Lasten erfolgt und das Schulgeld – wie bereits bei anderen Gesundheitsberufen – abgeschafft werde. „Diesem Erschließungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt“, berichtete Rainer Hinderer. Der Entschließungsantrag von SPD und FDP/DVP, der unter anderem ein Modell für die Herstellung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie einforderte, fand indes keine Mehrheit.
Die Diskussion im Gremium verlief kontrovers, SPD, AfD und FDP/DVP wollten die Abstimmung über den Gesetzentwurf sogar vertagen. Kritik habe es vor allem auch an der Interpretation eines Gutachtens zur Bruttokostenermittlung an öffentlichen Logopädie- und Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg der Universität Potsdam gegeben. „Die Landesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren in den Sand gesetzt“, gab Hinderer die Auffassung einer Oppositionsfraktion wieder. Die Regierung habe jedoch betont, sie reagiere auf den Schultyp angemessen und hätte mit der Gesetzesänderung eine gute Zwischenetappe erreicht. „Die Regierung möchte den Bund nicht aus der Verantwortung nehmen“, legte der Ausschussvorsitzende dar. Das Ziel müsse eine weitere, bessere finanzielle Ausstattung sein. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit werde angestrebt.
Mit der Gesetzesänderung solle eine Anpassung der Förderung der Physiotherapie- und Logopädieschulen in freier Trägerschaft erfolgen, um das für Ersatzschulen normierte Förderniveau in Höhe von 80 Prozent der bei einer entsprechenden Schule im öffentlichen Schulwesen entstehenden Kosten zu gewähren. Die Zuschusshöhe, so Hinderer, werde durch die Schaffung eigener Kopfsätze ausgestaltet. Derzeit erhielten die Physiotherapie- und Logopädieschulen in freier Trägerschaft nach dem Privatschulgesetz die für den Schultyp „übrige Berufskollegs“ geltende Kopfsatzförderung. Daneben wird ihnen seit dem Schuljahr 2018/2019 aufgrund eines Ministerratsbeschlusses im Rahmen einer Übergangsregelung, ohne gesetzliche Verankerung im Privatschulgesetz, ein freiwilliger Zuschuss gewährt. Die Gesetzesvorlage passe den Zuschuss an die vom Privatschulgesetz für Ersatzschulen vorgesehene Förderung an. Um dies zu erreichen, ist für Physiotherapie- und Logopädieschulen jeweils ein eigener Kopfsatz notwendig.