Sozialausschuss stimmt Neuordnung der Krebsregistrierung zu

Stuttgart. Mit den Stimmen der vier im Landtag vertretenen Fraktionen hat der Sozialausschuss am Donnerstag, 9. Februar 2006, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung der Krebsregistrierung in Baden-Württemberg zugestimmt. Von den umfassenden Neuregelungen erwarte das Parlament durch eine einheitliche Datenerhebung und –analyse Verbesserungen bei der Krebsbekämpfung. Dies gelte für die Erfassung von Daten, ihre Auswertung sowie für die Qualitätssicherung bei der Krebsfrüherkennung, der Krebsdiagnostik sowie der Krebstherapie, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Franz Wieser. Das Gesetz ermögliche im Gegensatz zum bisherigen epidemiologischen Krebsregister eine statistisch abgesicherte und kontinuierliche Beobachtung des Krebsgeschehens und dessen Entwicklung im Land. „Es werden Regelungen getroffen, die Ärzte und Zahnärzte zur Meldung von Krebsneuerkrankungen verpflichten“, betonte der Vorsitzende. Dabei regle das Gesetz in diesem sensiblen Bereich auch die organisatorischen Voraussetzungen für den Datenschutz und die Datensicherung. Die Kosten für die Träger des epidemiologischen Krebsregisters bezifferte der Vorsitzende auf geschätzte 1,2 Millionen Euro jährlich. Die bei den vier Tumorzentren Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm entstehenden Kosten - zum Beispiel für Qualitätskonferenzen zur Sicherung der Erkenntnisse - würden im Rahmen der Selbstverwaltung von den Kliniken und Krankenkassen getragen. Den personellen Mehraufwand bei den Gesundheitsämtern, denen die Aufarbeitung und Übermittlung von Angaben aus den Totenbescheinigungen an die Krebsregistrierung obliege, decke man im Rahmen der so genannten Gesundheitsberichterstattung ab. Diese sei bereits jetzt schon eine bestehende Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, so Wieser. „Der Meldeaufwand bei Ärzten und Zahnärzten wird durch entsprechende Aufwandsentschädigungen weitestgehend ausgeglichen“, sagte der Vorsitzende abschließend.