Sozialausschuss thematisiert Digitalisierung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. November 2023, über die digitale Transformation in stationären Einrichtungen der Altenpflege beraten. „Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen ist nicht nur für die Arbeitsabläufe des Pflegepersonals von großer Bedeutung, sondern ebenso für die Bewohnerinnen und Bewohner“, sagte der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD). Zudem befasste sich das Gremium mit der Frage, wie bundesweit die Digitalisierung in der Langzeitpflege vorangetrieben werden kann.
In ihrem Antrag zur Digitalisierung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe erfragten die Antragstellenden der Grünen-Fraktion beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, inwiefern eine digitale Grundversorgung bei stationären Einrichtungen der Altenpflege eine Rolle spiele und wie die digitale Vernetzung von Bewohnern gewährleistet werden könne. Auch Maßnahmen zur Unterstützung der digitalen Transformation und Möglichkeiten der Finanzierung seien Gegenstand der Beratungen gewesen, berichtete der Ausschussvorsitzende Wahl.
Die Umsetzung digitaler Möglichkeiten in stationären Einrichtungen der Altenhilfe ermögliche und erweitere den Raum für Selbstbestimmung, Repräsentation und Teilnahme. „Bei der digitalen Grundversorgung muss an das Pflegepersonal und die Bewohner gedacht werden, der Zugang zum Internet ist Grundvoraussetzung“, gab Wahl die Ausführungen von Sozialminister Manfred Lucha wieder. Neben der IT-Basisinfrastruktur sollten Pflegeeinrichtungen allgemein etwa über eine moderne branchenspezifische Softwarelösung zum Beispiel für die Schichtplanung, den Einsatz mobiler Endgeräte zur sprachgesteuerten Pflegedokumentation oder digitale Systeme zur Durchführung von Televisiten verfügen. Weiter sollten die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner unter anderem mit digitalen Pflegebetten, beispielsweise zur Erhebung von Vitaldaten, oder Sensoren zur Erkennung und Prävention von Stürzen ausgestattet sein. Die digitale Vernetzung von Bewohnerinnen und Bewohnern könne durch den Einbezug von Digitallotsen, welche die Akzeptanz und den Umgang mit digitaler Technik fördern und so Disparitäten begegnen können, gut gelingen. Dem Ministerium zufolge werde die Digitalisierung der Pflegeeinrichtungen über die Pflegesätze finanziert. Die Kosten der privaten Nutzung sei von den jeweiligen Bewohnern selbst zu tragen, sagte Wahl.
In der Sitzung hätten Abgeordnete darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung in der Pflege in der Zukunft nicht nur im Bereich Vernetzung und Kommunikation immer wichtiger werde. Minister Lucha habe zudem ausgeführt, dass der Digitalisierung von Arbeitsprozessen wie beispielsweise der Erstellung von Schicht- oder Behandlungsplänen angesichts des Fachkräftemangels eine immer größere Bedeutung zukomme.
Das Land unterstütze die digitale Transformation in Pflegeeinrichtungen auch mit Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Bereich der Langezeitpflege. Beispielsweise habe das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Jahr 2020 das Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung „PflegeDigital@BW“ etabliert, um Pflegeeinrichtungen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Es stelle eigene Innovationsinfrastrukturen, Schulungs- und Bildungsangebote, Beratung und Vernetzung bereit. Mit der Zusatzqualifizierung Pflege Digital wolle man Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitversorgung zu den Themen Digitalisierung und Einsatz neuer Technologien entsprechend fördern.
„Bundesweit werden Themen wie die Anbindung an Telematikinfrastruktur, Schulungskonzepte zu digitalen Kompetenzen und Televisiten diskutiert“, berichtete der Ausschussvorsitzende Wahl. Ebenso finde ein Austausch in der länderoffenen Arbeitsgruppe über die Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege statt.