SPD fordert Verschärfungen im Glücksspielwesen
Stuttgart. Im Finanzausschuss des Landtags hat die SPD die Landesregierung aufgefordert, ihre durch die Föderalismusreform I neu hinzugewonnene Regelungskompetenz im Glücksspielwesen stärker zu nutzen. Maßgabe sollte dabei der Jugendschutz, die Suchtprävention und die Eingrenzung des Glücksspiels sein. Dem Staatsvertrags-Entwurf zum Glücksspielwesen in Deutschland wurde einstimmig zugestimmt. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 12. Juli 2007, mitteilte, sieht der Staatsvertrag vor, das staatliche Glücksspielmonopol beizubehalten. Für das staatliche Lotteriewesen, die staatliche Sportwetten sowie für die Spielbanken wurden erhebliche Verbesserungen beim Spieler- und Jugendschutz mit berücksichtigt. Das Glücksspiel im Internet soll ganz verboten werden. In ihrem Antrag forderte die SPD die Landesregierung auf, ein Landesgesetz für das Recht der Spielhallen vorzulegen, das Regelungen zur Eingangskontrolle, Suchtpräventionsmaßnahmen, lokale und regionale Mengenbegrenzungen von Geldspielgeräten und die Verhinderung von Mehrfachkonzessionen, mit denen casinoartige Großspielhallen geführt werden, beinhaltet. Das Finanzministerium sagte zu, einen Gesetzentwurf mit Neuregelungen im Glücksspielwesen vorzulegen. Den von der SPD genannten Forderungen konnten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP allerdings nicht zustimmen. Rust warnte davor, im Hinblick auf das europäische Wettbewerbsrecht den Bereich der Spielhallen zu vernachlässigen. Rust: „Wir müssen alle Bereiche des Glücksspielwesens mit konsequenten Regelungen zum Jugend- und Spielerschutz versehen, um die Regelungskompetenz des Staates, die für die Menschen und die Gesellschaft im Ganzen von großer Bedeutung sind, langfristig zu sichern.“