SPD und FDP/DVP fordern im Wirtschaftsausschuss sofortige Regulierung rechtswidriger Rückzahlungen von Coronasoforthilfen
Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf Antrag von SPD und FDP/DVP in öffentlicher Sitzung am Montag, 2. Februar 2026, Konsequenzen aus den Gerichtsurteilen zu unrechtmäßig verlangten Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen beraten und zudem Sachverständige zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg angehört. Das Gesetz sei anschließend auch im nicht öffentlichen Sitzungsteil Thema gewesen, wie der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) berichtete.
In der öffentlichen Sitzung bekräftigten SPD und FDP/DVP ihre seit vergangenem Herbst wiederholt vorgetragene Forderung, das Land müsse unverzüglich alle unrechtmäßig verlangten Rückzahlungen von Coronasoforthilfen im Sinne der Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 9. Oktober 2025 regulieren. Betroffen seien rund 62.000 Unternehmen, denen Liquidität in Höhe von insgesamt 437 Millionen Euro entzogen worden sei. Bisher gebe es von der Landesregierung nur das Lippenbekenntnis, man wolle die Regulierung und arbeite an einer Lösung. Die Regulierung müsse aber noch in der ausgehenden Wahlperiode erfolgen, so SPD und FDP. Über das Wann und Wie müsse die Regierung im Interesse der Unternehmen sofort informieren.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte, sie stehe eng an der Seite der Betriebe im Land. Ihr Ziel sei es, rechtswidrige Rückforderungen zu heilen. Wie dies geschehen könne, werde aktuell geprüft. Dabei müsse man angesichts der sehr komplexen Materie aber sorgfältig und verantwortungsvoll vorgehen. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz (Grüne) verwies auf zu klärende rechtliche Fragen und führte aus, die Exekutive müsse die Landeshaushaltsordnung beachten. Ihr seien deshalb die Hände gebunden. Wenn es den politischen Willen gebe, so sollten die Landtagsfraktionen die Initiative ergreifen und die größeren „Freiheiten des Gesetzgebers“ entsprechend nutzen. Dr. Bayaz plädierte in diesem Zusammenhang auch dafür, die in einer neuen Legislaturperiode dafür notwendigen finanziellen Verpflichtungen im Blick zu behalten. Gegebenenfalls müsse der Haushaltsgesetzgeber aktiv werden.
Während Grüne und CDU bekräftigten, in der Koalition werde unter Hochdruck, aber mit der gebotenen Sorgfalt an einer Lösung gearbeitet, die schnellstmöglich kommen solle, reagierte die Opposition mit Unmut auf die Äußerungen der Ministerin und des Ministers. Statt endlich eine Lösung zu präsentieren, heiße es nun, es müsse ein Gesetz geben, und die Fraktionen müssten die Gesetzesinitiative ergreifen, äußerte die SPD. Es sei an der Zeit, dass die Regierung endlich „in die Pötte kommt“. Die FDP/DVP wies auf die Schwierigkeiten hin, eine gesetzliche Lösung aus den Fraktionen heraus zu finden. Ohne die juristische Expertise der zuständigen Ministerien könne es keine belastbare Lösung in Sachen Regulierung geben. Dr. Schweickert bat vor diesem Hintergrund darum, allen Fraktionen spätestens mit Vorliegen eines Gesetzentwurfs auch das vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur Verfügung zu stellen, um eine umfassende Prüfung in der parlamentarischen Befassung zu ermöglichen.
Der Ausschussvorsitzende Dr. Schweickert forderte die regierungstragenden Fraktionen darüber hinaus eindringlich auf, ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren inklusive ausreichender Beratungszeit einzuleiten, damit das Verfahren nicht vor dem Verfassungsgerichtshof angreifbar sei. Er äußerte vor diesem Hintergrund auch die Bereitschaft zu einer weiteren Sondersitzung des Ausschusses, wies aber auch darauf hin, dass dies auch eine Sondersitzung des Landtags nach sich ziehen müsste.
Ebenfalls in der öffentlichen Sitzung wurden Sachverständige zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung angehört. Die Experten stimmten der Gesetzesänderung, wonach künftig vollautomatisierte Kleinläden für die Grundversorgung in Baden-Württemberg auch an Wochenenden öffnen dürfen, grundsätzlich zu. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert beschloss der Ausschuss anschließend im nicht öffentlichen Teil der Sitzung mit den Stimmen von Grünen, CDU und AfD bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der FDP/DVP, dem Plenum die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. Zuvor hatten Grüne und CDU laut Dr. Schweickert noch einen Änderungsantrag durchgebracht. Demnach soll es möglich sein, die Automaten an Sonn- und Feiertagen mit tagesfrischen Backwaren zu beschicken. Änderungsanträge von SPD und FDP/DVP seien dagegen abgelehnt worden.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wurden zudem drei Finanzhilfen für Unternehmensvorhaben in Baden-Württemberg beschlossen. Die Unternehmen hatten sich im Rahmen einer am 18. November 2024 von der Bundesregierung veröffentlichten Bekanntmachung für die Förderung von innovativen Investitionsprojekten zur Umsetzung des European Chips Acts (Europäisches Chip-Gesetz) durch die Bundesregierung und die Länder beworben. Das Gesetz soll die Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit Europas bei Halbleitertechnologien stärken.