Sperrfrist: 31. Januar 2001, Beginn der Rede
Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses vor dem Landtagsplenum Vorsitzender Veigel: ”Wir zeigen den Bürgerinnen und Bürgern, dass sich jemand auch außerhalb gerichtlicher Verfahren um sie kümmert” Stuttgart. Knapp 8.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten fünf Jahren mit ihren Sorgen und Nöten an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt, um in eigener Sache oder für andere Hilfe zu erbitten. Dies geht aus dem mündlichen Bericht des Petitionsausschusses hervor, den der Vorsitzende dieses Gremiums, der FDP-Abgeordnete Ewald Veigel, am Mittwoch, 31. Januar 2001, vor dem Parlament erstattet hat. Insgesamt sei festzustellen, so Veigel, dass die Zahl der Petitionen abnehme. ”In der laufenden fünfjährigen Wahlperiode sind nur unwesentlich mehr Petitionen eingegangen als in dem vorangegangenen vierjährigen Zeitraum”, sagte der Ausschussvorsitzende in seinem Bericht vor dem Landtag. Über die Gründe für diese Entwicklung könne man nur mutmaßen. Möglicherweise begründeten die Behörden ihre Entscheidungen sorgfältiger im Bewusstsein, dass die Bürgerinnen und Bürger für ihre Anliegen jederzeit den Petitionsausschuss in Anspruch nehmen könnten, gab Veigel zu bedenken. Rückläufig ist nach Angaben Veigels auch die Erfolgsquote der Petitionen. Sie liege mit gut 15 Prozent um fünf Prozentpunkte unter dem Wert der letzten Legislaturperiode. Dieser Rückgang sei darauf zurückzuführen, dass die Behörden bei ihren Entscheidungen verstärkt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigten. "Wenn Bürgerfreundlichkeit auf diesem Weg erreicht wird, verzichtet der Petitionsausschuss gerne auf eine höhere Erfolgsquote", betonte Veigel. Das Spektrum an Bitten und Beschwerden, die an den Ausschuss herangetragen wurden, reicht laut Petitionsbericht von Bausachen, Rentenangelegenheiten und Steuerfragen bis hin zu Gnadengesuchen. Der größte Anteil der Zuschriften, nämlich 29 Prozent, betraf jedoch ausländerrechtliche Fragen. Gegenüber der letzten Wahlperiode lag er um etwa ein Drittel höher. Nach den ausländerrechtlichen Petitionen folgten mit weitem Abstand, nämlich mit gut sechs Prozent, baurechtliche Eingaben. "Wir zeigen den Bürgerinnen und Bürgern, dass sich jemand auch außerhalb gerichtlicher Verfahren um sie kümmert", erläuterte Veigel die Aufgabe des Petitionsausschusses. "Ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Arbeit auch das Interesse der Menschen an der parlamentarischen Tätigkeit und damit an unserem Gemeinwesen verstärken." Als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger habe der Petitionsausschuss den Auftrag, die berechtigten Interessen der Menschen zu vertreten. Der mündliche Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses hat folgenden Wortlaut: >>Zum Ende der jetzigen Wahlperiode gebe ich Ihnen heute einen Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses. Im Zeitraum von 1996 bis heute haben sich fast 8000 Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss gewandt. Sie wollten Hilfe in Bausachen, Rentenangelegenheiten, Steuerfragen oder eine Begnadigung. Im weitaus größten Teil der Zuschriften ging es jedoch um ausländerrechtliche Fragen. Rund 29 % beträgt dieser Anteil. Gegenüber der letzten Wahlperiode liegt er um etwa ein Drittel höher. Knapp die Hälfte dieser Petitionen wurde von Ausländern oder von Deutschen für Ausländer erhoben, die aus Bosnien-Herzegowina oder aus der Bundesrepublik Jugoslawien stammen. Diese Menschen haben also nicht Asyl beantragt, sondern sind zum überwiegenden Teil als Bürgerkriegsflüchtlinge zu uns gekommen. Bürgerkriegsflüchtlinge sind Gäste auf Zeit, heißt es immer. Sie müssen in ihr Heimatland zurückkehren, wenn die für die Flucht maßgeblichen Gründe weggefallen sind. Im Grundsatz richtig, kann ich da nur sagen. Wir hatten es im Petitionsausschuss aber auch mit sehr viel Bürgerkriegsflüchtlingen zu tun, die bei uns lange Jahre in derselben Firma beschäftigt waren und dort dringend benötigt wurden. Teils waren sie hochqualifiziert, teils scheuten sie sich aber auch nicht, unangenehme Arbeiten zu übernehmen. Bei den Arbeitgebern handelte es sich durchweg um Handwerksbetriebe oder kleine mittelständische Unternehmen. Diese Firmen forderten vehement ein Bleiberecht für ihre ausländischen Arbeitnehmer. Deren Tätigkeit sei betriebsnotwendig, sie seien eingearbeitet und Ersatz am Arbeitsmarkt sei nicht zu bekommen. Der Ausschuss konnte den Firmen nur ganz selten helfen, getreu dem vorgegebenen Motto, Gäste auf Zeit sind auch Arbeitnehmer auf Zeit. Für mich ganz persönlich und ich glaube auch für die Ausschussmehrheit war es deshalb erfreulich, dass die Landesregierung Ende vergangenen Jahres die rechtlichen Voraussetzungen für ein befristetes Aufenthaltsrecht für diesen Personenkreis geschaffen hat. Ich kann ohne anmaßend zu sein feststellen, dass zu diesem Ergebnis auch die Beratungen des Petitionsausschusses und die vielen persönlichen Gespräche mit Regierungsvertretern beigetragen haben. Mit einer speziellen ausländerrechtlichen Petition hatte der Ausschuss es in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode zu tun. Sie erinnern sich alle an die Petentin “Neshe”, die unter diesem Namen landesweit Schlagzeilen machte. Petitionsausschuss und Landtag wurden seinerzeit heftig gescholten, weil sie die Petition ablehnten und sich nur für ein Besuchsvisum aussprachen. Über die Petition gab es auch hier im Plenum eine öffentliche Debatte, was äußerst selten vorkommt. Im Rückblick können wir nach der Einreise der Petentin, den nachfolgenden Wirren um ihre Person und der anschließenden Ausreise feststellen, dass die Entscheidung des Petitionsausschusses damals nicht ganz falsch war. Zurück zur Statistik: Nach den ausländerrechtlichen Petitionen folgen mit weitem Abstand, nämlich mit gut 6 %, baurechtliche Eingaben. Auch hier gab es wieder Fälle, die landesweit Aufmerksamkeit erregten. Ich erinnere an den beabsichtigten Bau von Windkraftanlagen in Spiegelberg im Rems-Murr-Kreis und in Lauterstein im Landkreis Göppingen. Windkraftanlagen sind im Außenbereich zwar privilegiert. Sie dürfen aber gleichwohl nicht den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen. Für den Standort Lauterstein hat der Verwaltungsgerichtshof in einem parallel betriebenen Berufungsverfahren bestätigt, dass die Bauvoranfrage wegen einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu Recht abgelehnt worden ist. Diesem Votum schloss sich der Petitionsausschuss an. Auch dem Bau einer Anlage in einem Landschaftsschutzgebiet der Gemeinde Spiegelberg konnte er nicht zustimmen. Der Ausschuss wies jedoch darauf hin, dass eine Genehmigung davon abhängen wird, wie die Planungskonzeption der Region Stuttgart zur Ausweisung von Windenergiestandorten aussehen wird. Die Grundlagen für diese Konzeption werden gegenwärtig erarbeitet. Im Laufe dieses Jahres wird sich klären, welche Standorte tatsächlich ausgewiesen werden. Beide Entscheidungen des Petitionsausschusses bedeuten also nicht, dass der Ausschuss sich generell gegen regenerative Energiegewinnung stellt. Schwierige baurechtliche Fragen hatte der Petitionsausschuss in einem Fall zu klären, in dem einem prominenten Bauherrn die Sanierung seines im Außenbereich gelegenen Wohnhauses genehmigt wurde. Da der Bauherr das vorhandene Gebäude weitgehend abriss, war dessen Bestandsschutz erloschen. Die städtische Baurechtsbehörde erteilte daraufhin für den Neubau eine weitere Baugenehmigung. Dagegen wandte sich ein Nachbar, der schließlich den Petitionsausschuss anrief. Weil die Baumaßnahme schon weit fortgeschritten war, konnte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Abbruch des rechtswidrig erstellten Gebäudes nicht verlangt werden. Das Wirtschaftsministerium hat aber zugesagt, die Baugenehmigung zurückzunehmen und den Abbruch verschiedener Mauern und Treppenanlagen auf dem Grundstück anzuordnen. Aufgrund der Berichterstattung in der Presse über diesen Sachverhalt wurde dem Petitionsausschuss ein Parallelfall zur Prüfung vorgelegt. Beide Fälle wurden von derselben städtischen Baurechtsbehörde entschieden. Auch in dem zweiten Fall wurde die rechtswidrige Baugenehmigung zurückgenommen. Der Abbruch des Gebäudes konnte auch hier aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht angeordnet werden. Ein "berühmter Fall" war aber auch die Petition über den Waldenser-Friedhof in Neuhengstett, wo ein wahrer Glaubenskrieg entbrannt war. So viel zu einigen landesweit bekannt gewordenen Einzelfällen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen feststellen, dass die Zahl der Petitionen zurückgeht. In der laufenden fünfjährigen Wahlperiode sind nur unwesentlich mehr Petitionen eingegangen als in dem vorangegangenen vierjährigen Zeitraum. Damit setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in der 8. Legislaturperiode begonnen hat. Woran dies liegt, lässt sich nicht ermitteln, wir können nur mutmaßen. Begründen die Behörden ihre Entscheidungen sorgfältiger und überzeugen sie damit die Bürgerinnen und Bürger? Wird der Rechtsweg verstärkt in Anspruch genommen und bei einer Niederlage keine Chance mehr gesehen, in einem Petitionsverfahren zum Erfolg zu kommen? Wenden sich die Bürgerinnen und Bürger verstärkt an Boulevardzeitungen oder an bestimmte Fernsehsender und erhoffen sich von dort via Öffentlichkeit Erfolg? Vielleicht ist der Petitionsausschuss bei den jüngeren Generationen auch bloß nicht bekannt. Darüber sollten wir uns alle Gedanken machen. Rückläufig ist auch die Erfolgsquote. Sie liegt mit gut 15 % um 5 Prozentpunkte unter dem Wert der letzten Wahlperiode. Man darf dies aber nicht negativ sehen. Ich führe den Rückgang auch darauf zurück, dass die Behörden bei ihren Entscheidungen verstärkt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, soweit es die Gesetze zulassen. Denn sie müssen damit rechnen, dass die Betroffenen den Petitionsausschuss einschalten und um Überprüfung der Entscheidungen bitten. Wenn Bürgerfreundlichkeit auf diesem Weg erreicht wird, verzichtet der Petitionsausschuss gerne auf eine höhere Erfolgsquote. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer schon einmal im Petitionsausschuss mitgearbeitet hat, weiß, wie zeitaufwendig und manchmal auch mühsam diese Tätigkeit ist. Von Ausnahmefällen abgesehen, findet sie auch nicht die große Öffentlichkeit. Dies soll sie auch gar nicht, weil es sich meist um Privatangelegenheiten handelt, die andere Leute nichts angehen. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist also völlig unspektakulär und bringt für die Abgeordneten keine oder fast keine öffentliche Aufmerksamkeit. Umso mehr freue ich mich über die engagierte Mitarbeit der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Wir zeigen den Bürgerinnen und Bürgern, dass sich jemand auch außerhalb gerichtlicher Verfahren um sie kümmert. Die Abgeordneten des Landtags sind nicht “die da oben” und wirken abgehoben von allen Realitäten. Nein, Sie wollen die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger kennen lernen und helfen, wo immer es geht. Ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Arbeit auch das Interesse der Menschen an der parlamentarischen Tätigkeit und damit an unserem Gemeinwesen verstärken. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch folgendes sagen: Die Arbeit im Petitionsausschuss kann einem auch menschlich sehr zu schaffen machen. Dies gilt insbesondere für ausländerrechtliche Petitionen. Ich denke an Familien, die abgeschoben werden sollen, obwohl ein Elternteil oder ein Kind krank oder behindert ist. Oder an die Fälle, in denen nicht sicher ist, dass die Betroffenen in ihrem Heimatland ausreichend mit Medikamenten versorgt werden können. Gleiches gilt für die Kinder oder Jugendlichen, die abgeschoben werden und deshalb hier ihre Schul- oder Berufsausbildung nicht zu Ende bringen können. Solche Situationen müssen erst einmal auch seelisch verkraftet werden. Zur Ausschussarbeit noch eine Bemerkung ganz anderer Art: Ich habe gar nichts dagegen, wenn der Petitionsausschuss von der Exekutive gelegentlich als lästiger Vermittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den staatlichen Behörden andererseits angesehen wird. Oftmals hilft eben nur ein gewisses Maß an Penetranz, um eine Petition erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Dies soll nicht heißen, dass wir uns über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen wollen. Dies kann niemand vom Petitionsausschuss verlangen und er tut dies auch nicht. Was wir aber können, ist rechtswidriges, unvernünftiges oder unzweckmäßiges Handeln ins Visier zu nehmen. Es gibt oftmals sehr viel mehr Möglichkeiten, einem Petenten zu helfen, als man beim ersten Durchlesen der Akten vermutet. Dazu müssen wir aber von den Rechten Gebrauch machen, die uns das Petitionsausschussgesetz gibt. Ich denke hier insbesondere an Ortstermine. Hierbei handelt es sich um nichts anderes als um den berühmten runden Tisch, wie wir ihn aus der großen Politik kennen. Auch bei Petitionen kann er sehr erfolgreich sein. Ich sprach vorhin von der Mühe, die uns die Arbeit im Petitionsausschuss bereitet. Aber eines ist auch richtig: Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern helfen können, ist das auch für uns ein schönes Gefühl. Meistens haben wir Kompromisse gefunden, mit denen auch die Behörden leben können. Vor allen Dingen aber sehen wir an der Reaktion der Petenten, dass sich unser Einsatz gelohnt hat. Sie zeigen sich zufrieden über unsere Hilfe und sparen auch nicht mit Dank. Und selbst dann, wenn mir bei einem Ortstermin ein Petent nur sagt, endlich habe ihm einmal jemand richtig zugehört, weiß ich, dass die Arbeit nicht umsonst war. Auch etwas anderes sollten wir nicht vergessen: Über die Arbeit im Petitionsausschuss erfahren wir hautnah, ob Gesetze, die wir im Landtag selbst beschlossen haben, in der Praxis auch funktionieren. Ich denke hier etwa an die Petitionen, die uns zum barrierefreien Bauen erreicht haben. In der Landesbauordnung haben wir festgelegt, dass bestimmte bauliche Anlagen barrierefrei zu errichten sind. Aufgrund dieser sinnvollen Vorschrift konnten wir in einigen Petitionsfällen erreichen, dass Baumaßnahmen behindertengerecht ausgeführt werden. Die Regelung kann aber auch zu Problemen führen. Gilt sie in letzter Konsequenz auch für einen kommunalen Bauhof, ist der Petitionsausschuss gefragt worden. Es gibt noch andere Fälle, die Sie aus früheren Diskussionen kennen. Hier im Landtag besteht weitgehend Einigkeit, dass wir die getroffene Regelung nochmals überdenken wollen, um allen Seiten gerecht zu werden. Dieser Entschluss kam auch aufgrund der Zuschriften zu Stande, die den Petitionsausschuss erreicht haben. Eine bessere Rückkoppelung kann es doch gar nicht geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte schließen mit dem Dank an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss für die sachliche und kooperative Arbeit in der nun ablaufenden Wahlperiode. Sie waren zudem noch besonders fleißig, da nur rd. 700 Petitionen und damit ein Drittel weniger als in der letzten Wahlperiode auf den nächsten Landtag übertragen werden müssen. Jeder hat also sein Bestes gegeben. Dank aber auch an die Ministerien und nachgeordneten Behörden des Landes für die stets sachlichen Begegnungen und für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich weiß, dass es für die Regierung sehr mühsam ist, Stellungnahmen an den Petitionsausschuss zu erarbeiten. Dies geschieht aber immer mit größter Akribie. Besonders danken möchte ich meinem Stellvertreter Jörg Döpper für die stets verlässliche Unterstützung. Unsere Aufgabe konnten wir nur erledigen dank der sorgfältigen Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsbüro. Sie alle verdienen unsere besondere Anerkennung. Meine Damen und Herren, ein sehr gern gebrauchtes Schlagwort ist heutzutage die "Bürgernähe". Bei uns im Petitionsausschuss wird diese Bürgernähe im wahrsten Sinne des Wortes gepflegt und das erfüllt uns mit großer Genugtuung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Petitionsausschuss hat als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger die Aufgabe, die berechtigten Interessen der Menschen zu vertreten. Er nimmt die Aufgabe für den gesamten Landtag und somit auch für jedes Mitglied dieses Hauses wahr. Helfen Sie bitte alle mit, dass der Petitionsausschuss seine Aufgabe erfüllen kann und dass er dem Vertrauen gerecht werden kann, das in ihn gesetzt wird.