Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie:
Sozialausschuss mahnt Verabschiedung an Stuttgart. Der Sozialausschuss des Landtags hat anlässlich der Beratung einschlägiger Berichtsanträge der CDU-Fraktion sowie der Fraktion GRÜNE in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 17. Januar 2008, den Gemeinsamen Bundesausschuss einhellig zur Verabschiedung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgungs-Richtlinie aufgefordert. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, können ohne diese Richtlinie keine Verträge zur Versorgung und Vergütung spezialisierter ambulanter Palliativleistungen vereinbart werden. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden haben gesetzlich Versicherte seit dem 1. April 2007 einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die von Palliativ-Care-Teams erbracht wird. Da die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses derzeit noch nicht vorliegt, stehen die für die Einrichtung der Palliativ-Care-Teams erforderlichen Voraussetzungen noch nicht fest.