Staatsgerichtshof weist Klage zu Funktionszulagen zurück

Landtagspräsident begrüßt Entscheidung ausdrücklich Stuttgart. Die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, in der die Anträge von drei Landtagsabgeordneten der Fraktion GRÜNE gegen die derzeitige Gewährung von Zulagen an Funktionsträger der Fraktionen zurückgewiesen wurden, hat Landtagspräsident Peter Straub (CDU) ausdrücklich begrüßt. In der mündlichen Verhandlung hatte Straub hervorgehoben, dass eine verfassungskonforme Regelung der Funktionszulagen gemäß dem Landtagsbeschluss vom Juli 2007 nach der parlamentarischen Sommerpause 2009 in Angriff genommen werden solle. In seiner Urteilsbegründung wies der Staatsgerichtshof darauf hin, dass es in dem Verfahren des Organstreits nicht statthaft sei, wie die Antragsteller über viele Jahre hinweg politisch zu verhandeln und erst bei fehlendem politischem Erfolg gerichtlich zu klagen. Eine wichtige Rolle in der mündlichen Verhandlung spielte die Frage der Parlamentsreform. Dabei erläuterte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Eberhard Stilz, dass sich die gegenwärtige Rechtslage nach seiner Auffassung durchaus komplex darstelle. In seinen Entscheidungsgründen ging der Staatsgerichtshof auf die Planungen für die Zeit nach 2011 ein und legte dar, dass bei einer künftigen Regelung zu prüfen sei, in welchem Umfang dann noch Funktionszulagen zulässig seien und ob dies der je individuellen Handhabung der einzelnen Fraktionen überlassen werden könne. Möglicherweise wäre dann verfassungsrechtlich geboten, eine transparente gesetzliche Regelung und eine deutliche Reduzierung des Kreises der in Betracht kommenden Funktionen herbeizuführen. Die gegenwärtige Rechtslage wurde vom Staatsgerichtshof jedoch nicht beanstandet.