Ständiger Ausschuss:

Ausnahmegenehmigung für zwei Minister wegen Zugehörigkeit zu Organen von Wirtschaftsunternehmen Stuttgart. Nachdem der Ministerrat des Landes am vergangenen Dienstag über die Zugehörigkeit von Sozialministerin Dr. Monika Stolz und Landwirtschaftsminister Peter Hauk zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen entschieden hat, wurde am heutigen Donnerstag, 16. Februar 2006, in der Sitzung des Ständigen Ausschusses über die hierzu erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landtags beraten. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, bekannt gab, erteilte das Gremium diese Genehmigung einstimmig. Laut Mack soll diese Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch verabschiedet werden, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam. Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“. Die vom Ständigen Ausschuss genehmigten Mandate betreffen die Mitgliedschaft von Dr. Monika Stolz im Verwaltungsrat der Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank und im Aufsichtsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH sowie die Funktion der Ministerin als stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg gGmbH. Die Ausnahmegenehmigung für Landwirtschaftsminister Peter Hauk betrifft dessen Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank.