Ständiger Ausschuss befasst sich mit Corona-Situation in Gefängnissen im Südwesten
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. September 2021, mit der Situation in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten durch die Corona-Pandemie befasst. Der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, dankte im Namen des Parlaments allen Beschäftigten in den Haftanstalten für deren Arbeit während der Krise. „Sie leisten einen großartigen Einsatz, wofür sie besonderen Dank und Wertschätzung verdienen“, betonte Wolf. Die Arbeit in den Gefängnissen sei bereits vor der Pandemie schwer gewesen. Durch Corona und die damit verbundenen Beschränkungen sei die Tätigkeit jedoch noch brisanter geworden. Vor allem durch Beaufsichtigung, Betreuung und Behandlung von Gefangenen sei das Personal während des Dienstes in besonderer Weise einem Infektionsrisiko ausgesetzt.
Nach Angaben Wolfs berichtete Justizministerin Marion Gentges (CDU) dem Gremium über den aktuellen Stand der Impfungen in den Haftanstalten. So seien nach derzeitigem Stand rund 85 Prozent der Justizvollzugsbeschäftigten und etwa 50 Prozent der Gefangenen gegen Corona geimpft. Die Impfung der Insassen stelle eine besondere Herausforderung für die Justiz dar, denn die Gefangenen könnten nicht einfach in die Impfzentren des Landes gebracht werden. Die Impfungen der Beschäftigten und Gefangenen sei durch Betriebs- und Anstaltsärzte sowie durch mobile Impfteams durchgeführt worden. Im Falle der Insassen schwanke die Impfquote abhängig von der Belegung, da manche bereits geimpften Insassen entlassen worden und Neuzugänge dagegen vielfach nicht geimpft seien.
Wie Wolf weiter ausführte, wurden in den Haftanstalten eine ganze Reihe an Maßnahmen und Einschränkungen erlassen, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu zählten zum Beispiel Einschränkungen bei den Gefangenenbesuchen, bei Ausgängen und bei Sport und Freizeit. Außerdem seien zeitweise kurze Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, Ersatzfreiheitsstrafen und Erzwingungshaft aufgeschoben worden. „Diese Maßnahmen haben Erfolg gezeigt, denn das Virus konnte größtenteils aus den Haftanstalten herausgehalten werden“, sagte Wolf nach den Ausführungen der Justizministerin. Bis Ende September 2021 seien landesweit insgesamt 259 infizierte Bedienstete und 196 infizierte Gefangene registriert worden.
Bei den Gefangenen handelt es sich laut Wolf um eine weitgehend geschlossene Gruppe mit begrenztem internen Infektionsrisiko. Im Hinblick darauf seien sowohl bei der Festlegung von Einschränkungen als auch hinsichtlich deren Reduzierung ein besonderes Augenmerk auf die Außenkontakte gelegt worden, um soweit wie möglich einem Einbringen und einer Übertragung des Virus innerhalb der Justizvollzugsanstalten zu begegnen. Um den Dienstbetrieb im Falle eines Infektionsgeschehens aufrechterhalten zu können, seien vorsorglich Dienstgruppen mit streng voneinander getrennten Anwesenheitszeiten gebildet worden.
Für geimpfte und genesene Gefangene gebe es nun wieder Öffnungen vor allem in den Bereichen Freizeit, Sport, Besuch und vollzugsöffnende Maßnahmen, habe Ministerin Marion Gentges erläutert. Außerdem seien coronabedingte Einschränkungen des Dienstbetriebs, insbesondere zu dienstlichen Veranstaltungen und Dienstreisen, weiter zurückgenommen worden.