Ständiger Ausschuss befasst sich mit Staatsverträgen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Februar 2025, über die Entwürfe der Staatsverträge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) beraten und diese zur Kenntnis genommen. „Mit den Staatsverträgen wird auch das klare Ziel verfolgt, aus der Vertrauenskrise heraus einen neuen Weg zu bestreiten und Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzugewinnen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mit.
Nach Angaben Guido Wolfs besteht das Reformpaket aus drei Staatsverträgen, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Zum einen handele es sich dabei um den Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet habe in der Sitzung von der heftigsten Reform des ÖRR seit einigen Jahrzehnten gesprochen. Diese sei zum einen notwendig, weil die Sendeanstalten enorme Herausforderungen wie etwa die Digitalisierung bewältigen müssten. Zum anderen gebe es auch hausgemachte Probleme und Krisen wie etwa den RBB-Skandal.
Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags sehe Änderungen im Medienstaatsvertrag, im ARD-Staatsvertrag, im ZDF-Staatsvertrag, im Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vor. Ziel der Reform sei es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreiche. Hierfür solle der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthalte der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem solle die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden, berichtete Guido Wolf.
Der zweite Entwurf betreffe den Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag). Ziel sei es, durch die Einführung eines Widerspruchsmodells einen Systemwechsel im Finanzierungssystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erreichen. Damit solle ein neues Beitragsfestsetzungsverfahren etabliert werden, das sowohl die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die berechtigten Mitwirkungsinteressen der Landesparlamente sichere.
Anders als bisher solle der Vorschlag der KEF zur Anpassung des Rundfunkbeitrages künftig unmittelbar wirksam werden, wenn nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widerspreche. Bisher sei die positive Zustimmung aller Länder und damit auch derer Parlamente notwendig gewesen. Die Quoren seien folgendermaßen festgelegt: Bei einer vorgeschlagenen Steigerung bis zu zwei Prozent sei ein Widerspruch durch mindestens drei Länder erforderlich, bei zwei bis 3,5 Prozent durch mindestens zwei Länder sowie bei 3,5 bis fünf Prozent durch mindestens ein Land. Ab fünf Prozent solle in jedem Fall eine Beitragsfestsetzung durch Staatsvertrag aller Länder erfolgen. Geringere Schwankungen können so ohne aufwendiges Staatsvertragsverfahren umgesetzt werden, während insbesondere bei größeren Anpassungen intensivere Mitsprache und Kontrolle der Landtage gesichert blieben, fasste Guido Wolf die Inhalte zusammen.
Der dritte Entwurf betrifft laut Wolf den Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag). Dieser sehe Änderungen vor allem am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie am Medienstaatsvertrag vor. Ziel sei es, Einstellungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung leicht zugänglich zu machen und besser zu verknüpfen. So sollen die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Der neue Ansatz sehe einen individuell leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf Endgeräten vor. Im Fokus stünden Apps, da über sie ein Großteil der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.
Bei der Debatte in der Ausschusssitzung sprachen laut Wolf sowohl Fraktionen aus der Regierung wie auch aus der Opposition von einer notwendigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Fraktionen hätten erklärt, dass der vorliegende Entwurf des Reformstaatsvertrags wichtige Impulse zur Verbesserung des ÖRR enthalte. Im Fall des neuen Beitragsfinanzierungsmodells hätten die Fraktionen allerdings Skepsis geäußert, da aus deren Sicht auch das neue System eine Blockadesituation durch die Länder nicht ausschließe. Das Landtagsplenum befasse sich mit den drei Staatsverträgen in der Plenarsitzung am 12. März 2025, sagte Guido Wolf.