Ständiger Ausschuss berät neue Erkenntnisse im Fall des in der JVA Bruchsal verhungerten Häftlings
Stuttgart. Mit den neuen Erkenntnissen, die sich durch die Ergebnisse eines nervenfachlichen Gutachtens zum Hungertod des Häftlings Rasmane K. im August 2014 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal ergeben haben, befasst sich der Ständige Ausschuss des Landtags in einer nicht öffentlichen Sondersitzung am Donnerstag, 30. April 2015. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, am Montag, 27. April 2015, in Stuttgart mit.
Wie Scheffold ausführte, wird Justizminister Rainer Stickelberger den Ausschuss mündlich über das Sachverständigen-Gutachten informieren. „Der Ausschuss will auch erfahren, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten zu ziehen sind und wie der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Todesfall Rasmane K. aussieht“, erklärte Scheffold. Laut Medienberichten komme das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Tod des Häftlings „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ durch eine notfalls zwangsweise Gabe von Psychopharmaka hätte verhindert werden können. Es gebe schriftliche Hinweise, dass das Justizministerium von der JVA Bruchsal über wesentliche Einzelheiten des Zustands von Häftling K. informiert worden sei. Somit diene die Sitzung insbesondere auch der Aufklärung, ob das Ministerium auf diese Hinweise reagiert habe.
Nachdem in der JVA Bruchsal verschiedene Verstöße gegen Vorschriften begangen worden seien, stelle sich nun die Frage, ob möglicherweise auch Mitarbeiter des Justizministeriums nicht sorgfältig genug gearbeitet hätten. „Auch damit wird sich der Ständige Ausschuss auseinanderzusetzen haben“, so Vorsitzender Dr. Scheffold.