Ständiger Ausschuss berät über Förderung von regionalen Fernsehsendern mit Landesmitteln 

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. September 2023, auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Förderung regionaler Fernsehsender befasst. Wie in der Sitzung deutlich wurde, soll die Förderung regionaler Fernsehsender mit Mitteln aus dem Landeshaushalt bis zum Jahr 2028 fortgesetzt werden. „Regionale Fernsehsender leisten einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt in Baden-Württemberg. Die Beratung des Themas im Ausschuss hat das Bekenntnis des Parlaments zum Regionalfernsehen nochmals unterstrichen. Der Ausschuss war sich daher auch fraktionsübergreifend einig, dass die Förderung sehr sinnvoll ist“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf. 

Nach Angaben Wolfs wurden auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion erstmals im Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel zur Förderung regionaler Fernsehsender vorgesehen. Dabei werden die Mittel der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) zugewiesen und intern an die regionalen Fernsehsender für die Planung und Abwicklung einer werktäglichen Magazinsendung verteilt. Durch Paragraf 47a Landesmediengesetz sei die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Das Staatsministerium teilte laut Guido Wolf mit, dass von den im Jahr 2020/2021 veranschlagten 8,4 Millionen Euro bislang 8,34 Millionen Euro ausgegeben wurden. 

Nach Angaben der LFK hat sich die Zahl der lizensierten TV-Veranstalter in Baden-Württemberg seit Beginn der Förderung nicht verändert. Die Analyse der Reichweitenentwicklung zeige, dass bei überregionalen Fernsehprogrammen ein negativer Trend zu verzeichnen sei, während sich die regionalen TV-Programme mit einem leichten Plus stabil hielten. Regionales Fernsehen habe sich somit gegen den allgemeinen Abwärtstrend behaupten können. 

Wie der Vorsitzende Guido Wolf ausführte, hat sich aus Sicht der Fraktionen und der Landesregierung die Förderung bewährt. Die Landesregierung habe angekündigt, dass bis 2028 Fördermittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden sollen. Die Fraktionen hätten in der Sitzung ihre Unterstützung zugesagt. 

Einig seien sich die Abgeordneten auch darin gewesen, dass die Fernsehförderung einen elementaren Beitrag zur Sicherung der regionalen TV-Landschaft im Land leiste und somit zur Medienvielfalt, insbesondere im ländlichen Raum, beitrage. Der Evaluationsbericht 2023 zeige, dass das Förderinstrument erheblich mithelfe, dass die regionalen TV-Veranstalter entgegen des allgemeinen Abwärtstrends mit leichtem Plus stabil blieben. 

Die Förderung ist dem Vorsitzenden zufolge für die Produktion und Verbreitung des betrauten Programms zu verwenden. Die regionalen TV-Veranstalter seien hierfür mit der öffentlichen Aufgabe betraut worden, ein tagesaktuelles Magazin von mindestens 20 Minuten Länge zu erstellen, um die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Versorgungsgebiet durch ein vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsprogramm mit engem Regionalbezug zum Ausdruck zu bringen.

Die Erfüllung der Aufgabe werde durch engmaschige Programmbeobachtungen bei der LFK geprüft. Die LFK wiederum weise die Verwendung der Fördermittel ebenfalls in Form eines Verwendungsnachweises gegenüber dem Staatsministerium nach. Vergleichbare Förderinstrumente gebe es in verschiedenen Ländern, etwa in Bayern, Sachsen, Berlin und Brandenburg. Das baden-württembergische Förderinstrument habe dabei vielfach als Vorbild gedient, sagte Guido Wolf.