Ständiger Ausschuss berät über Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten 

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Juni 2022, mit dem Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, für das Jahr 2021 befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mitteilte, blieb die Zahl der Datenschutzbeschwerden mit 4.708 Fällen weiterhin sehr hoch. Die Zahl der Datenpannenmeldungen hat sich sogar deutlich erhöht. „Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die Arbeit des Datenschutzbeauftragten für die Bürgerinnen und Bürger ist“, sagte Guido Wolf. Die Abgeordneten hätten fraktionsübergreifend ihren Dank an Dr. Brink und sein Team für die hervorragende Arbeit ausgesprochen. 

Nach Angaben des Vorsitzenden erhielten die Datenschützer im Jahr 2021 3.136 Meldungen über Datenpannen. Dies seien 25 Prozent mehr Fälle als im Jahr zuvor und zugleich ein neuer Höchststand. Die Zahl der durchgeführten Kontrollen habe sich pandemiebedingt von 31 im Jahr 2020 auf 10 im Berichtszeitraum reduziert. Wolf zufolge hat Dr. Brink angekündigt, die Zahl der Kontrollen künftig wieder zu erhöhen. 129 Bußgeldverfahren seien eingeleitet und 14 Bescheide erlassen worden. Insgesamt seien im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 319.700 Euro festgesetzt worden. Dr. Brink habe allerdings mit Blick auf die gestiegene Zahl der Beschwerden darauf hingewiesen, dass dies nicht eine Verschlechterung der datenschutzrechtlichen Situation bedeute. Vielmehr gebe es, auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung, immer mehr Möglichkeiten für die Verarbeitung von Daten und damit auch mehr Anhaltspunkte, um zu fragen, was mit den Daten passiere. 

Das Jahr 2021 war aus Sicht des Datenschutzbeauftragten weiter stark von der Corona-Pandemie geprägt. Bei den Corona-Verordnungen der Landesregierung habe der Datenschutzbeauftragte geholfen, die Verordnungen mit dem Datenschutzrecht zu vereinbaren. Dr. Brink habe die Regierung zudem bei weiteren datenschutzrechtlichen Fragen beraten, zum Beispiel bei der Debatte um die Einführung einer Impfpflicht und eines Impfregisters. Darüber hinaus habe sich der Datenschutzbeauftragte mit intensiven Eingriffen in die Selbstbestimmung der Menschen befasst. So seien ohne 3G- oder 2G-Nachweise Dienstleistungen verweigert worden und mit der Einführung von 3G am Arbeitsplatz sei ein gesellschaftliches Tabu gebrochen worden, denn Gesundheitsinformationen gingen den Arbeitgeber bislang nichts an. Zudem seien massenweise Gesundheitsdaten erhoben worden. Bei manchen Testzentren seien dabei beispielsweise sensible Daten teilweise tausendfach offen einsehbar gewesen.  

Wie der Vorsitzende Guido Wolf weiter berichtete, habe der Datenschutzbeauftragte angekündigt, sobald die Pandemie überwunden sei, alle pandemiebedingten Grundrechtseingriffe auf den Prüfstand zu stellen. Außerdem werde er auf Unternehmen zugehen, die 3G-Nachweise gespeichert hätten, und auf deren Löschung dringen. Gesundheitsinformationen wie etwa zu Schwangerschaften oder Erkrankungen von Beschäftigten dürften künftig nicht dazu genutzt werden, um Arbeitsverträge zu beenden oder eine Beförderung zu verweigern. Auch werde er die Eingriffsbefugnisse des Staates, die mit der Pandemie-Bekämpfung begründet worden seien, auf den Prüfstand stellen. 

Ein weiteres Thema, das den Datenschutzbeauftragten im vergangenen Jahr beschäftigt habe, sei die IT-Sicherheit gewesen. Die Zahl der Cyber-Attacken auf Behörden und Unternehmen sei weiter gestiegen. Diese sollten ihre Bemühungen für mehr IT-Sicherheit daher konsequent ausbauen. Außerdem habe sich Dr. Brink mit den Aktivitäten von öffentlichen Stellen in sozialen Netzwerken befasst, die seiner Ansicht nach in vielen Fällen rechtswidrig seien. Der Datenschutzbeauftragte habe in der Sitzung dargelegt, dass seine Behörde allerdings nicht mit Verboten arbeiten wolle, sondern auf das Aufzeigen von Alternativen setze, sagte der Vorsitzende Guido Wolf.