Ständiger Ausschuss berät über Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten
Stuttgart. Künstliche Intelligenz und die Komplexität des europäischen Datenschutz- und Digitalrechts stellen zwei wesentliche Herausforderungen für den Datenschutz dar. Das wurde bei der Beratung des 38. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2022 in der Sitzung des Ständigen Ausschusses am Donnerstag, 13. Juli 2023, deutlich. „Die Abgeordneten wünschten dem neuen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Tobias Keber anlässlich seines Amtsantritts im Juli viel Erfolg für seine Tätigkeit“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf. Zugleich hätten sie sich bei der Behörde für die bisher geleistete Arbeit bedankt.
Nach Angaben Guido Wolfs stellte der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber in der Sitzung den Bericht für das vergangene Jahr vor. Demnach seien im Jahr 2022 bei der Behörde 3.796 Beschwerden eingereicht worden – fast doppelt so viele wie im Jahr 2016 (2.048 Beschwerden). Es seien 2.747 Datenpannen registriert worden. Keber habe die Zahl als „weiter hoch“ bezeichnet. Insgesamt seien 213 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Zahl der Verfahren sei damit signifikant höher als in den letzten beiden letzten Jahren und habe wieder das Niveau der „Vor-Corona“-Jahre erreicht.
Im Berichtszeitraum habe die Bußgeldstelle 19 Bußgeldbescheide erlassen, von denen 18 rechtskräftig geworden seien. Sie hätten sich sowohl gegen Unternehmen als auch nicht-unternehmerisch tätige natürliche Personen gerichtet. Während bei den Verfahren gegen Unternehmen die Verstöße vielfältiger Art waren, stand bei den Verfahren gegen nicht-unternehmerisch tätige natürliche Personen die zweckwidrige Verwendung von personenbezogenen Daten zu privaten Zwecken im Zentrum der Vorwürfe. Geldbußen wurden auch wegen heimlicher Videoüberwachung von Nachbar/innen oder wegen heimlichen GPS-Trackings von früheren Partner/innen oder flüchtigen Bekanntschaften verhängt. Insgesamt setzte die Behörde Bußgelder in einer Höhe von 145.950 Euro fest.
Dem Ausschussvorsitzenden Guido Wolf zufolge stellte Keber auch das nachhaltig große Interesse am Bildungs- und Beratungszentrum vor. Im vergangenen Jahr seien rund 120 Veranstaltungen mit über 3.200 Anmeldungen durchgeführt worden. Es habe damit bereits das dritte Jahr in Folge eine gestiegene Nachfrage gegeben. Eines der wichtigsten Fortbildungsangebote sei „Schule digital“. Das Angebot verfolge das Ziel, den Datenschutz an Schulen zu stärken. Dazu biete des Zentrum Schulungen für Lehrkräfte, Schulleitungen, Datenschutzbeauftragte, Eltern und Schülervertretungen an. 2022 hätten bei 60 Veranstaltungen fast 1.200 Interessierte teilgenommen. Das Zentrum entwickle sich durch seine erfolgreichen Formate immer mehr zu einer Wissens- und Diskussionsplattform, fasste Guido Wolf die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten zusammen. Neben den Angeboten des Zentrums habe es zudem noch 1.935 individuelle Beratungen gegeben, was im Vergleich zum Vorjahr einem leichten Rückgang entspreche.
Darüber hinaus habe Prof. Dr. Keber bei der Vorstellung des Berichts einen Schwerpunkt auf die Veranstaltungsreihe „KI-Themenwoche“ gelegt, die im Juli 2022 stattgefunden habe. Teilgenommen hätten Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Kultur. Die Themenwoche sollte einen Austausch mit und eine Vernetzung unter den relevanten Akteuren der KI-Entwicklung und -Anwendung in Baden-Württemberg ermöglichen. Dazu seien während der sechstätigen Veranstaltungsreihe 29 Referenten/innen eingeladen gewesen. Das erfolgreiche Format solle in diesem Jahr fortgesetzt werden. Da Künstliche Intelligenz künftig noch stärker in der Arbeitswelt, im Gesundheitswesen und in der Forschung Anwendung finde, werde der Datenschutz in diesen Bereichen noch stärker gefordert sein.
Ein weiteres Schwerpunktthema sei der Datenschutz auf europäischer Ebene gewesen. Es gebe eine Vielzahl europäischer Datenschutz- und Digitalregelungen, die unterschiedliche Bereiche der Digitalisierung betreffen. Aufgabe der Landesdatenschutzbehörde sei es daher auch, das komplexe Zusammenspiel des europäischen Datenschutzrechts zu überblicken.
Darüber hinaus würden in dem in zehn Kapitel unterteilten Tätigkeitsbericht auch Maßnahmen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die digitale Bildungsplattform und der Einsatz von Microsoft 365 an Schulen thematisiert. Prof. Keber habe in der Sitzung ausgeführt, dass bei den vom LfDI durchgeführten Untersuchungen zu Microsoft 365 im Rahmen des Pilotversuchs des Kultusministeriums datenschutzrechtliche Probleme bei der Verwendung durch Schulen festgestellt worden seien. Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten werde es ohne weitere Maßnahmen der verantwortlichen Stellen ein sehr schwieriger Einsatz der Software, berichtete der Vorsitzende Guido Wolf.