Ständiger Ausschuss berät über Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten 

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Juni 2024, mit dem 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2023 befasst. Ein wichtiges Thema sei die Künstliche Intelligenz gewesen, die auch künftig eine immer größere Rolle spiele, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf. 

Nach Angaben Guido Wolfs stellte der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber zunächst die wichtigsten Zahlen für das Jahr 2023 vor. Demnach gingen im vergangenen Jahr 3.817 Beschwerden ein, das seien 21 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der gemeldeten Datenpannen habe 2.913 betragen, was 166 Fälle mehr als im Vorjahr und einem weiterhin hohen Wert entspreche. Die Zahl der Kontrollen habe 71 betragen, das seien 38 mehr als im Vorjahr. 

Ein Schwerpunkt im Bericht sei die EU-Digitalstrategie gewesen, unter die verschiedene Rechtsvorschriften wie etwa der Data Governance Act, der Digital Markets Act oder der Digital Services Act fallen. Hinzu komme nun noch die europäische KI-Verordnung. Diese ziele darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Keber habe ausgeführt, dass die DSGVO von der neuen Verordnung unberührt bleibe. Weiter habe er deutlich gemacht, dass es wichtig sei, KI und Datenschutz gemeinsam zu denken, berichtete der Ausschussvorsitzende. 

Als weiteren Schwerpunkt stellte Prof. Dr. Keber die Beratungsangebote seiner Behörde vor. Dazu gehöre die konkrete Betrachtung von Einzelfällen im öffentlichen und privaten Bereich, das LfDI-Tool „DS-GVO.clever“ für Vereine und kleinere Betriebe, eine einfache und niederschwellige Erreichbarkeit, der Austausch mit Verantwortlichen vor Ort und sowie Kontrollen und auch Sanktionen durch die lokale Aufsicht. Ziel des LfDI sei es, Grundrechte zu schützen, in dem Datenschutzvorfälle erst gar nicht auftreten. Daher wolle der LfDI beraten, helfen und unterstützen, damit Verantwortliche datenschutzrechtlich tragfähige Lösungen finden.

Im vergangenen Jahr seien (ohne Bildungszentrum) 1.682 (-253 gegenüber 2022) Beratungen durchgeführt worden, im Bildungszentrum habe es zudem 3.732 Anmeldungen (+477 gegenüber 2022) gegeben. Das Bildungszentrum BIDIB biete Beratungen, Workshops und Schulungen an. Dazu zählten öffentliche Veranstaltungen und fachspezifischen Veranstaltungen, zum Beispiel für Kommunen, Polizei und Vereine. Das Angebot „Schule digital“ habe 80 Veranstaltungen mit ca. 1.500 Interessierten umfasst. Außerdem habe es im Januar eine Schulung „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher“ mit rund 400 Teilnehmenden gegeben.

Guido Wolf zufolge beschrieb Keber seine Behörde als „lernende Behörde“. Digitale Entwicklung werde immer schneller. Öffentliche Stellen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger suchten nach schneller Unterstützung. Dabei müsse die DSGVO im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung gesehen werden. Der LfDI habe rechtliche, technische und gesellschaftliche Aspekte im Blick, um mit fundiertem Wissen wirksam und schnell seine Aufgaben nach der DSGVO wahrzunehmen. Zum Ausblick habe Keber erläutert, der LfDI werde die Europäische Digital- und Rechtsakte sowie die DSGVO einordnen, er wolle Navigationshelfer sein. Der LfDI entwickele sich darüber hinaus zu einem Kompetenzzentrum für Datenschutz und Künstliche Intelligenz und biete eine Plattform zum Austausch über Datenschutz und KI, fasste Guido Wolf die Ausführungen zusammen. 

Nach Angaben des Vorsitzenden bedankten sich die Abgeordneten fraktionsübergreifend für den Bericht und die Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Insbesondere das umfangreiche Beratungsangebot der Behörde sowie die Beteiligungsmöglichkeiten im Vorfeld von datenschutzrelevanten Entscheidungen seien als positiv bewertet worden.