Ständiger Ausschuss berät über Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 4. Dezember 2025, mit dem 40. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) für das Jahr 2024 befasst. Dazu berichtete der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber in der Sitzung mündlich über die Arbeit im vergangenen Jahr, das umfangreiche Tätigkeitsfeld seiner Behörde und Herausforderungen durch die Digitalisierung. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Guido Wolf, mit.
Nach Angaben des Vorsitzenden berichtete Keber über Zahlen, Daten und Fakten aus dem Kahr 2024. Demnach sei die Zahl der Beschwerden in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen von 3058 im Jahr 2017 auf 4.043 im Jahr 2024. Dieses Jahr werde die Schwelle von 5.000 Beschwerden überschritten. Im vergangenen Jahr habe die Behörde 54 Kontrollen durchgeführt und 243 Verfahren eingeleitet. Dem LfDI seien 3559 Datenpannen gemeldet worden. Zudem habe die Behörde 1360 Beratungen und 4470 Schulungen am Bildungs- und Beratungszentrum durchgeführt. Außerdem sei die Behörde an 92 Gesetzgebungsverfahren beteiligt gewesen.
Keber habe erläutert, dass sie Zahl der Datenschutzpannen zunehme. Das habe verschiedene Gründe, unter anderem die zunehmende Datenverarbeitung. Die Behörde sehe sich aber nicht nur dafür zuständig, Verstöße zu ahnden und Bußgelder zu verhängen. Vielmehr wolle der Datenschutzbeauftragte auch aufklären und informieren, vor allem im Bereich Künstliche Intelligenz, sowie besonderes Engagement hervorheben. So verleihe die Datenschutzbehörde inzwischen Preise für besondere Leistungen im Bereich des Datenschutzes.
Ein Schwerpunkt im vergangenen Jahr sei der Bereich Videoüberwachung gewesen. Im Jahr 2024 habe sich der LfDI mit 281 Fällen beschäftigt, im laufenden Jahr seien es bereits 487 Fälle. Dies sei eine Steigerung von über 70 Prozent innerhalb eines Jahres und verdeutliche den enormen Umfang dieses Bereichs. Dies betreffe zum Beispiel die Videoüberwachung im öffentlichen Raum, überwachte Mieterinnen und Mieter oder den Wächtermodus in Tesla-Fahrzeugen. Aus dem Bereich Gesundheit habe Keber von einem Fall aus einer gynäkologischen Praxis berichtet, aus der eine Kamera samt Bildmaterial verschwunden sei, fasste Guido Wolf zusammen.
Keber habe noch an einem anderen Beispiel deutlich gemacht, wie vielseitig das Aufgabengebiet des LfDI sei. So befasse sich die Behörde regelmäßig mit Fällen, bei denen aktuelle oder ehemalige Ehe- oder Lebenspartner die andere Person mithilfe von Airtags überwachten, zum Beispiel indem Airtags in Kleidungstücke eingenäht werden. In einem anderen Fall sei ein Airtag in einen Teddybär eingenäht worden, um zu kontrollieren, ob der Expartner mit dem gemeinsamen Kind wirklich in den Zoo gehe. Die Behörde habe wegen solcher Fälle schon Bußgelder verhängt.
Die Abgeordneten bedankten sich fraktionsübergreifend bei Keber und seinem Team für die umfangreiche Arbeit im Bereich Datenschutz. Insbesondere hätten die Abgeordneten auf das breite Tätigkeitsfeld und die damit verbundenen zunehmenden Aufgaben hingewiesen. Im Zuge der Debatte seien vor allem Fragen nach der Akzeptanz des Datenschutzes in der Öffentlichkeit und den Abbau von Bürokratie, auch im Bereich des Datenschutzes, thematisiert worden.
Prof. Keber habe in der Sitzung erläutert, dass Datenschutz nicht immer als Mehrwert wahrgenommen werde. Oft mangele es an Akzeptanz. Er betonte, dass er Datenschutz jeden Tag erklären müssen. Wir lebten in einer Zeit, in der wieder erklärt werden müsse, dass Grundwerte einen Grund und Sinn hätten. Der Datenschutzbeauftragte habe allerdings auch darauf hingewiesen, dass selbstverständlich überprüft werden müsse, ob mit Blick auf Bürokratieabbau auch der Datenschutz einen Beitrag leisten könnte. In diesem Zusammenhäng hätten die Abgeordneten einen Fall aus Tübingen angesprochen, bei dem es darum gehe, dass die Stadt einem Bürger öffentlich gratuliert habe. Keber habe ausgeführt, dass sich viele Menschen über die Glückwünsche ihrer Kommune freuten, viele Menschen allerdings auch nicht. So erreichten den LfDI jeden Monat rund drei Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, deren Daten ohne Zustimmung veröffentlicht worden seien. Keber habe dabei verdeutlicht, welche Risiken mit der öffentlichen Gratulation verbunden seien. So berichteten Betroffene von Schockanrufen oder Betrugsversuchen mit Enkeltricks.