Ständiger Ausschuss des Landtags empfiehlt Zustimmung zu höheren Rundfunkgebühren

Endgültige Entscheidung am kommenden Mittwoch im Plenum Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 10. März 2005, hat der Ständige Ausschuss des Landtags dem Plenum empfohlen, der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und damit einer Erhöhung der Rundfunkgebühren zuzustimmen. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, mitteilte, erfolgte der Beschluss bei einer Enthaltung. Die endgültige Entscheidung fällt das Plenum am Mittwoch, 16. März 2005. Laut Herrmann ist davon auszugehen, dass auch die Vollversammlung des Landtags von Baden-Württemberg den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag billigt. Dann läge die Zustimmung aller 16 Landesparlamente vor und die Erhöhung der Rundfunkgebühr um 88 Cent auf 17,03 Euro monatlich könne wie vorgesehen zum 1. April 2005 in Kraft treten, so der Ausschussvorsitzende. Die Höhe der Gebührenanpassung bezeichnete er als maßvoll und notwendig. Abschließend wies Herrmann darauf hin, dass die Ministerpräsidenten zum ersten Mal von dem Vorschlag der Gebührenkommission KEF abgewichen seien, die ab 1. Januar 2005 eine Erhöhung um 1,09 Euro pro Monat gefordert habe.