Ständiger Ausschuss des Landtags stimmt Ausnahmegenehmigung für Ministerin Krebs zu
Stuttgart. Staatsministerin Silke Krebs kann, wie vom Landeskabinett bereits beschlossen, im Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH Mitglied werden. Die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landtags hat der Ständige Ausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Dr. Stefan Scheffold, am Donnerstag, 24. Oktober 2013, einstimmig erteilt. Laut Scheffold soll diese Beschlussempfehlung in der Plenarsitzung am 7. November 2013 verabschiedet werden, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam.
Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“.