Ständiger Ausschuss empfiehlt Landtagsplenum, in dem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2017, einstimmig beschlossen, dem Landtagsplenum zu empfehlen, im Organstreitverfahren des Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner gegen seine Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Abberufung aus Ausschüssen und Erteilung eines Redeverbots für die Fraktion im Plenum keine Stellungnahme abzugeben. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mit.  

Nach Angaben Scheffolds rügt der Abgeordnete die Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter durch die Fraktion der AfD. Der Abgeordnete sei von seiner Fraktion aus dem Innenausschuss und dem Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ abberufen worden. Der Landtag habe einem entsprechenden Vorschlag der AfD zugestimmt. Zudem existiere ein Fraktionsbeschluss über ein „unbefristetes Redeverbot für die Fraktion im Plenum“. Der Antragsteller wende sich hiergegen und rüge neben formalen Mängeln die Verletzung seines freien Mandats und seiner organschaftlichen Stellung als gewähltes Ausschussmitglied, so Stefan Scheffold.

Dem Vorsitzenden zufolge hat der Verfassungsgerichtshof dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zum Hauptsacheantrag bis zum 24. Juli 2017 und zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bis zum 22. Juni 2017 gegeben.

Im vorliegenden Fall gehe es um die Rechte eines Abgeordneten gegenüber seiner Fraktion und umgekehrt. Dabei werde vom Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sein, wie weit die Fraktionsautonomie gegenüber den Fraktionsmitgliedern gehe und welchen Einfluss die verfassungsrechtliche Mandatsfreiheit eines Abgeordneten auf das Verhältnis zu seiner Fraktion habe.

Grundsätzlich könne das anhängige Verfassungsgerichtshofverfahren deshalb Anlass für eine Äußerung des Landtags geben, da es parlamentsspezifische Belange berühre. Andererseits handele es sich im Grunde um eine fraktionsinterne Streitigkeit. Weder werde das Handeln des Landtags angegriffen noch seien Rechte des Landtags betroffen. Es erscheine in diesem Zusammenhang fraglich, ob der Landtag für die eine oder die andere Seite Partei ergreifen sollte. Aus den genannten Gründen habe sich der Ständige Ausschuss gegen die Abgabe einer Stellungnahme entschieden, führte der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold aus.