Ständiger Ausschuss fordert Kompetenzabgrenzung zwischen EU und den Mitgliedsstaaten

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags ist sich mit der Landesregierung einig, dass die Einflussnahme der EU auf die Länderkompetenzen nur mit Zustimmung der Bun-desländer erfolgen kann. So auch in der Frage der Neuregelung von Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingsei-genschaften. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Wolfgang Rein-hart, nach Angaben der Landtagspressestelle am Freitag mitteilte, beabsichtigt die EU die Harmonisierung des europäischen Asylrechts, was auch von den Ausschussmitgliedern in der jüngsten Sitzung begrüßt wurde. Keine Zustimmung jedoch fand der Richtlinienentwurf der EU zur Festlegung von Mindeststandards für ein europäisches Asylverfahrensrecht, das in Inhalt und Aussage dem seit 1993 geltenden deutschen Asylkompromiss nicht ge-recht werde. Die vorgeschlagenen Mindestnormen bleiben weit hinter der deutschen Re-gelung zurück, insbesondere was die Drittstaaten-Regelung betrifft, was zu einem Anstieg der Asylzahlen in Deutschland führen wird. Ziel der EU-Richtlinie muss es nach Auffassung des Ausschusses sein, ein rechtsstaatliches, einfaches und wirksames Asylverfahren zu schaffen, das sicher stellt, dass nur politisch Verfolgten der dauerhafte Aufenthalt in den Mitgliedsstaaten der EU möglich ist. Ebenfalls die EU betreffend war eine Anhörung der Kommunalen Landesverbände zur Fra-ge der Vereinbarkeit der Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit den europäi-schen Wettbewerbsregeln und insbesondere der europäischen Beihilfenkontrolle. Nach Aussage der kommunalen Vertreter muss gewährleistet sein, dass die Kommunen auch in Zukunft ihrer Aufgabe der Daseinsvorsorge - so zum Beispiel beim öffentlichen Nahver-kehr, der Abfallwirtschaft u.a. - gerecht werden können. Der Ständige Ausschuss des Landtags verlangt im Interesse der Rechtssicherheit zu klären, inwieweit Leistungen der Daseinsvorsorge von Land und Kommunen mit den europäischen Regelungen in Einklang stehen. Zur Absicherung der Daseinsvorsorge müsse deshalb eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und deren Mitgliedsstaaten in den europäischen Verträgen vorgenommen werden.