Ständiger Ausschuss für Stellungnahme im Organstreitverfahren Pofalla

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich beschlossen, im Organstreitverfahren des Bundestagsab-geordneten Ronald Pofalla gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidenten eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzugeben. In dem Verfahren wendet sich Pofalla dagegen, dass kurz vor der Landtagswahl 2000 in Nordrhein-Westfalen seine Wohn- und Büroräume wegen des Verdachts der Steuerhinter-ziehung durchsucht wurden. Er sieht darin eine Verkürzung seines Immunitätsschutzes, weil der Bundestag bzw. dessen Präsident ohne tiefere Prüfung des Sachverhalts und nach Ansicht des Beschwerdeführers überstürzt, die Genehmigung zur Durchsuchung er-teilt habe. Die Ausschussmehrheit sieht darin einen krassen Verstoß gegen das Prinzip der Verhält-nismäßigkeit staatlichen Handelns, auf das auch Abgeordnete Anspruch haben. Interes-santerweise, so der Ausschussvorsitzende Dr. Wolfgang Reinhart (CDU), wird der CDU-Abgeordnete Pofalla von einem SPD-Mitglied, dem renommierten Verfassungsjuristen Prof. Dr. Hans-Peter Schneider aus Hannover vertreten.