Ständiger Ausschuss gibt zu Wahlprüfungsbeschwerde gegenüber Staatsgerichtshof keine Stellungnahme ab

Stuttgart. Von der Möglichkeit, gegenüber dem Staatsgerichtshof zu dem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren von Herbert Burkhardt aus Heilbronn und weiterer 25 Beschwerdeführer Stellung zu beziehen, wird der Landtag keinen Gebrauch machen. Dies hat der Ständige Ausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Januar 2007, einstimmig beschlossen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, war für den Ausschuss die Erwägung ausschlaggebend, dass unter den Fraktionen im Landtag erhebliche Meinungsunterschiede über das Landtagswahlrecht bestehen. Außerdem könne der Landtag dem Staatsgerichtshof in dieser Angelegenheit keine verfassungsrechtlichen Aspekte nennen, die er nicht schon bei der Zurückweisung des Wahleinspruchs geltend gemacht hätte. Den Wahleinspruch der Beschwerdeführer hatte zunächst der Wahlprüfungsausschuss und dann am 9. November 2006 das Landtagsplenum zurückgewiesen und die Gültigkeit der Wahl zum 14. Landtag festgestellt. Dieser Beschluss wurde von den Beschwerdeführern angefochten. In ihrem Schreiben vom Dezember 2006 an den Staatsgerichtshof beantragen sie neben der Aufhebung des Landtagsbeschlusses, die Wahlen vom 26. März 2006 ganz oder teilweise in Wahlkreisen für ungültig zu erklären oder zumindest der SPD zwei Mandate und der FDP/DVP ein zusätzliches Mandat zuzusprechen. Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstoßen die Vorschriften über die Zahl der Wahlkreise und ihre Abgrenzung sowie die Vorschriften über die Verteilung der Sitze nach dem bisherigen Berechnungssystem gegen das verfassungsrechtliche Gebot des gleichen Erfolgswerts der Stimmen. Mit den Argumenten der Beschwerdeführer hat sich laut Mack der Wahlprüfungsausschuss bereits im Oktober 2006 auseinander gesetzt und diese als verfassungsrechtlich nicht stichhaltig bewertet.