Ständiger Ausschuss korrigiert Gesetzentwurf für Kopftuchverbot

Stuttgart. Mit dem Ziel eines noch deutlicheren Bezugs zur baden-württembergischen Landesverfassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kopftuchverbot korrigiert. Einem einschlägigen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP sowie dem entsprechend angepassten Gesetzentwurf stimmte das Gremium mit großer Mehrheit zu. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, am Donnerstag, 25. März 2004, nach Angaben der Landtagspressestelle mit. Die GRÜNEN, die einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, lehnten die Novelle ab. Der Gesetzentwurf der Landesregierung untersagt Lehrkräften an öffentlichen Schulen alle politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden gefährden oder stören könnten. In der gemeinsamen Experten-Anhörung des Schulausschuss und des Ständigen Ausschusses am 12. März 2004 im Landtag waren jedoch juristische Bedenken an folgender Textpassage vorgebracht worden: „Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen entspricht dem Erziehungsauftrag nach Artikel 12 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.“ Diese Textpassage sei nicht verfassungsgemäß, weil sie christliche Symbole gegenüber Symbolen anderer Religionen bevorzuge, wurde in der öffentlichen Anhörung kritisch geäußert. Um diesen Einwand zu entkräften, verständigten sich CDU, SPD und FDP interfraktionell auf eine Formulierung, die der christlichen Tradition genau denselben Stellenwert wie die Landesverfassung einräumt. Die geänderte Version heißt im Wortlaut: „Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 12 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.“ „Mit dieser vom Ständigen Ausschuss mit großer Mehrheit - bei einer Ablehnung und einer Enthaltung - angenommenen Formulierung haben wir die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen und können nun davon ausgehen, dass das geplante Gesetz insgesamt einer wohl zu erwartenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand hält“, erklärte Ausschussvorsitzender Herrmann. Das Ausschussmitglied der Fraktion GRÜNE, die einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat bei den Ausschussberatungen nachdrücklich dafür plädiert, im Sinne der Empfehlung des Sachverständigen Professor Dr. Jestaedt bei der öffentlichen Anhörung am 12. März 2004 einen Kompromissvorschlag anzunehmen, der im Einzelfall eine individuelle Prüfung zulassen würde. Dem ist jedoch der Ausschuss in seiner ganz überwiegenden Mehrheit vor allem aus Gründen der Praktikabilität nicht gefolgt. Am kommenden Dienstag, 30. März 2004, wird sich der federführende Schulausschuss mit dem Gesetzentwurf befassen. Diese ursprünglich für 17. März vorgesehene Beratung war verschoben worden, damit sich die Fraktionen mit den Änderungsvorschlägen ausführlich auseinandersetzen konnten. In der Plenarsitzung am 1. April 2004 soll die Novelle dann endgültig verabschiedet werden.