Ständiger Ausschuss sieht Notwendigkeit für neue<br />Rechtsgrundlage zur Vorratsdatenspeicherung
Stuttgart. Weil es für eine Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten gegenwärtig keine Rechtsgrundlage gibt, ist die Aufklärung von Straftaten, die unter Verwendung von modernen Telekommunikationsmitteln vorbereitet und begangen wurden, erheblich erschwert. Deshalb ist auf Bundesebene eine entsprechende gesetzliche Neuregelung erforderlich. Diese Position hat der Ständige Ausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden Dr. Stefan Scheffold (CDU) in der Sitzung am 29. September 2011 anlässlich der Beratung eines einschlägigen CDU-Antrags vertreten. Nach Angaben Scheffolds nutzen Kriminelle verstärkt moderne Telekommunikationsmittel und insbesondere das Internet zur Vorbereitung, Verabredung und Ausübung von Straftaten. Die Aufklärung von Straftaten und Täterstrukturen sei daher oftmals nur möglich, wenn man über die in der Vergangenheit liegenden Telekommunikationsverbindungen Kenntnis erhalte. Dies gelte insbesondere für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität. Hierfür sei die „vorsorglich anlasslose" Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter für einen bestimmten Zeitraum erforderlich. Weil es aber gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Speicher- und Auskunftsverpflichtung gebe, herrsche offenkundig Handlungsbedarf. „Der Ausschuss hält deshalb eine gesetzliche Neuregelung für erforderlich, die verfassungskonform ist und den datenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt“, erklärte Scheffold. Scheffold verwies auf Berichte des Bundeskriminalamtes, wonach in mehr als 80 Prozent der Ermittlungen im Bereich der Cyber-Kriminalität die Anstrengungen der Ermittlungsbehörden im Sand verliefen, weil die Verbindungsdaten von den Providern nicht mehr vorgehalten werden. Im Rahmen einer internen Erhebung des Bundeskriminalamtes, der Tausende reale Fälle zugrunde lägen, sei festgestellt worden, dass von den Auskunftsersuchen rund 85 Prozent ins Leere gegangen seien. Vergleichbare Untersuchungen in den Bundesländern seien zu ähnlichen Ergebnissen gekommen.
Zu den Auswirkungen des Wegfalls der Vorratsdatenspeicherung auf die Ermittlungstätigkeiten der Polizei in Baden-Württemberg berichtete Scheffold von 554 beispielhaften Fällen, die bis Anfang Juli 2011 gemeldet worden seien. In diesen Fällen seien die Ermittlungen wesentlich erschwert oder Gefahrenabwehrmaßnahmen nicht rechtzeitig getroffen worden. Eine genaue Erhebung zu den durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung entstandenen Schutzlücken bei der Strafverfolgung führe gegenwärtig das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg durch. Ergebnisse lägen aber noch nicht vor, so der Ausschussvorsitzende.