Ständiger Ausschuss stimmt einstimmig zu: Landtag erhält eine Datenschutzordnung

Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg erhält eine Datenschutzordnung. Die hierfür erforderliche Zustimmung hat der Ständige Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Juli 2012, einstimmig erteilt. Dies gab der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, bekannt. „Die neue Datenschutzregelung gilt ausdrücklich für den parlamentarischen Bereich, der bislang durch das Landesdatenschutzgesetz nicht abgedeckt war“, führte Scheffold aus. Der zugrunde liegende Entwurf sei mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt.

„Die Datenschutzordnung, die von Landtagspräsident Wolf nun erlassen werden kann, enthält grundlegende Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in parlamentarischen Angelegenheiten“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. So sei unter anderem ausdrücklich geregelt, dass von vertraulichen Sitzungsprotokollen keine Abschriften oder Kopien hergestellt werden dürfen, sofern das jeweilige Gremium nichts anderes beschließe. „Ferner ist es etwa nicht erlaubt, personenbezogene Daten in Landtagsdrucksachen zu veröffentlichen und in öffentlichen Sitzungen eines Ausschusses oder eines anderen Gremiums zu behandeln“, ergänzte er. Sollte dies für parlamentarische Zwecke erforderlich sein, könnten personenbezogene Daten in anonymisierter Form oder unter Beschränkung auf Funktions-, Dienst- oder Berufsbezeichnungen aufgeführt werden. Überdies dürften die Namen der Petenten in den Sammelübersichten des Petitionsausschusses künftig nicht mehr veröffentlicht werden.

Die neue Datenschutzordnung, die insgesamt 14 Paragraphen umfasst, stellt klar, dass der Landtag, seine Mitglieder und die Fraktionen die Ausführung der Vorschriften in eigener Verantwortung zu gewährleisten haben“, betonte Scheffold. Das Regelwerk werde als Anhang der Geschäftsordnung des Landtags beigefügt. Acht Landtage hätten bislang eine Datenschutzordnung, so der Ausschussvorsitzende abschließend.