Ständiger Ausschuss stimmt für Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum, dem Gesetzentwurf der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes zuzustimmen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Juli 2023, einstimmig. „Ziel des Gesetzes ist es, die Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besser sichtbar zu machen und gesetzlich zu verankern“, sagte der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU). Am Mittwoch findet die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum statt.
Nach Angaben Guido Wolfs begrüßten die Abgeordneten im Ausschuss die geplante Gesetzesänderung. Mit dem Vorhaben solle ein Ausschlussgrund bei der Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter geschaffen werden, wenn die Person nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue, führte Guido Wolf aus.
Im Gesetzentwurf werde betont, dass streng darauf zu achten sei, dass zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nur Personen ernannt werden dürfen, die nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung die richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen. Dazu gehöre auch die Einstellung zu den Grundentscheidungen der Verfassung. Für die hauptamtlichen Richterinnen und Richter ist laut Wolf daher eine entsprechende Regelung in Paragraf 9 Nummer 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG) getroffen. Für ehrenamtliche Richterinnen und Richter seien die Vorgaben hingegen in Paragraf 44a DRiG nicht abschließend umgesetzt, sodass hier die Kompetenz für eine landesrechtliche Regelung verbleibt.
Nach Angaben Wolfs gibt es in Baden-Württemberg derzeit rund 7.000 Schöffinnen und Schöffen. Im Jahr 2023 werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bundesweit für die Amtsperiode 2024 bis 2028 neu gewählt.