Ständiger Ausschuss stimmt für Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. November 2025, mehrheitlich beschlossen, dem Landtagsplenum zu empfehlen, dem Entwurf des Gesetzes zur Reduktion bürokratischer Vorschriften (Regelungsbereinigungsgesetz) mit mehreren Änderungen zuzustimmen. Das teilte der amtierende Ausschussvorsitzende, der Abgeordnete Dr. Reinhard Löffler (CDU) mit, der die Sitzung stellvertretend leitete.
Nach Angaben Löfflers sollen mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung einzelne Verwaltungsverfahren in Baden-Württemberg effizienter gestaltet und überflüssig gewordene Regelungen abgeschafft werden. Die Änderungen dienten darüber hinaus der Klarstellung, Vereinfachung und der Anpassung an Bundesrecht. Mit dem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg seien nach Angaben der Landesregierung ambitionierte Ziele zu Bürokratieabbau und Digitalisierung in Baden-Württemberg vereinbart worden.
Dr. Löffler zufolge stimmte der Ausschuss mehrheitlich einem Änderungsantrag der Fraktionen Grüne und CDU zu, mit dem eine Reihe an Anpassungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen werden. So werde in dem Gesetzentwurf nun klargestellt, dass das Verweilen an einfachen Einrichtungen, insbesondere auf Sitzgelegenheiten und an Informationstafeln, Teil der Ausübung des Betretungsrechts sei und damit gemäß § 60 BNatSchG auf eigene Gefahr erfolge. Die Klarstellung sei erforderlich, um zukünftig die Bereitschaft zu fördern, Erholungseinrichtungen zu schaffen. Die Klarstellung umfasse das Verweilen auf Sitzgelegenheiten und einfachen Erholungseinrichtungen. Das seien solche, deren Zweck nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt oder das Verweilen größerer Personengruppen ausgelegt seien, vor allem Sitzbänke, Rastplätze oder Informationstafeln.
Eine weitere Änderung betreffe die Abrechnung der Aufwendungen für Liegenschaften, die der vorläufigen Unterbringung Geflüchteter dienten. Abweichend von der grundsätzlich pauschalen Erstattung der Aufwendungen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung schaffe Artikel 9 Nummer 4 (§ 21 Absatz 2 FlüAG-E) die Rechtsgrundlage, die Aufwendungen der Stadt- und Landkreise für die der vorläufigen Unterbringung Geflüchteter dienenden Liegenschaften für einen Übergangszeitraum weiterhin betragsscharf abzurechnen. Um die mit einer pauschalen Aufwandserstattung verbundene Reduzierung des Verwaltungsaufwands möglichst frühzeitig zu erzielen, werde der Übergangszeitraum um zwei Jahre verkürzt. Nicht erst ab dem Abrechnungsjahr 2030, sondern bereits ab dem Abrechnungsjahr 2028 würden alsdann auch die Liegenschaftsaufwendungen zu pauschalieren sein.
Eine weitere Änderung betreffe die Nutzung von kommunalen öffentlichen Einrichtungen. Artikel 13 regele, dass die Nutzung von kommunalen öffentlichen Einrichtungen, die freiwillig und unentgeltlich genutzt werden, auf eigene Gefahr erfolge. Das reduziere die Verkehrssicherungspflicht auf nicht erkennbare, atypische Gefahren und schließe einrichtungstypische Gefahren aus. Das betreffe die öffentlichen Einrichtungen, die für jedermann zugänglich seien ebenso wie öffentliche Einrichtungen, bei denen die Benutzung an eine vorherige Zulassung geknüpft sei und gleichgültig, ob das Benutzungsrechtsverhältnis öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sei. Der Vorbehalt abweichender Regelungen ermögliche es Gemeinden, eigenständige Regelungen zu treffen. Artikel 14 erstrecke die Reduzierung der Verkehrssicherungspflicht auch auf die freiwillige und unentgeltliche Nutzung öffentlicher Einrichtungen des Landkreises, berichtete Dr. Löffler.
Zuvor hatte der Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung die Kommunalen Landesverbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Dies waren der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Frank Mentrup, und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis v. Komorowski. Alle drei Referenten hätten den Gesetzentwurf begrüßt und sich erfreut gezeigt, dass Vorschläge der Entlastungsallianz umgesetzt würden. Sie hätten allerdings auch darauf hingewiesen, dass gerne noch weitere oder größere Schritte zum Bürokratieabbau unternommen werden könnten. Prof. Komorowski habe angeregt, dass eventuell jeweils zur Mitte einer Wahlperiode ein solches Regelungsbereinigungsgesetz auf den Weg gebracht werden könnte, fasste der amtierende Ausschussvorsitzende Dr. Löffler zusammen. Ein Vertreter der Landesregierung habe in der Ausschusssitzung erläutert, dass über den Gesetzentwurf hinaus eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen zum Bürokratieabbau getroffen worden seien. Dr. Löffler bedankte sich bei den Referenten, die mit ihren Anmerkungen einen wichtigen Beitrag zur parlamentarischen Demokratie leisteten.