Ständiger Ausschuss stimmt mehrheitlich für neues Polizeigesetz

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum, dem neuen baden-württembergischen Polizeigesetz zuzustimmen. In seiner Sitzung am Dienstag, 22. September 2020, votierte das Gremium mit den Stimmen von Grünen und CDU für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen SPD, AfD und FDP/DVP stimmten dagegen, wie der Ausschussvorsitzende Dr. Stefan Scheffold (CDU) mitteilte. Der federführende Innenausschuss, dessen Zustimmung ebenfalls erforderlich ist, will am Mittwoch, 23. September 2020, über den Gesetzentwurf beraten.

„Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, neue oder ausdrückliche polizeiliche Rechtsgrundlagen zu schaffen“, sagte Stefan Scheffold. Dazu gehöre unter anderem die Personenfeststellung sowie die Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen. Außerdem solle der Einsatz von Bodycams künftig auch in Wohnungen, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen erlaubt sein. 

Darüber hinaus sehe der Gesetzentwurf neue Rechtsgrundlagen für Gefährderansprachen, die Speicherung von Notrufen und polizeiliche Datenabgleiche zum Zwecke der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften vor. Zudem solle das Polizeigesetz an neue datenschutzrechtliche Vorgaben der EU sowie an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz und zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden, so der Ausschussvorsitzende.

Unterschiedliche Auffassungen vertreten die Fraktionen laut Scheffold vor allem beim geplanten Einsatz von Bodycams in Wohnungen sowie bei der Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Personen bei Großveranstaltungen. Die Oppositionsfraktionen hätten in der Ausschusssitzung verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und in diesem Zusammenhang auf die öffentliche Anhörung von Rechtsexperten verwiesen, die sich teilweise kritisch zu dem Gesetzesvorhaben geäußert hätten. Die Opposition sehe insbesondere beim geplanten Bodycam-Einsatz in Wohnungen sowie bei den geplanten Befugnissen der Polizei bei Großveranstaltungen starke Grundrechtseingriffe. Mehrere von den Fraktionen SPD und FDP/DVP eingebrachte Änderungsanträge lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. Die Regierungsfraktionen hätten betont, dass der Gesetzentwurf verfassungskonform sei, fasste der Ausschussvorsitzende die Positionen zusammen.